Diese Funktionen diesen dazu, einen Zahlungslauf entweder zur endgültigen Verbuchung freizugeben oder ihn Rückgängig zu machen.
Hinweis:
Die Posten innerhalb eines Zahlungslaufs können nur dann verbucht werden, wenn
dieser freigegeben wurde.
Durch die Freigabe eines Zahlungslaufs werden die
im Dialog "Zahlungsverkehr" vorgenommenen Änderungen, Zusammenfassungen bzw.
Zuordnungen zu einer Zahlungsart gelöscht. Nach der Freigabe kann der
Zahlungslauf bzw. der Druck von Zahlungsverkehrsliste/Begleitzettel nicht
wiederholt werden!
• Schaltfläche "Freigeben"
Gibt den in der Tabelle markierten
Zahlungslauf zum Verbuchen frei, der Zahlungslauf wird aus der Tabelle
entfernt.
Hinweis: Es empfiehlt sich, die Freigabe erst dann vorzunehmen, wenn Sie sichergestellt haben, dass die Bank Ihre Zahlungsverkehrsdatei korrekt empfangen hat bzw. ein Formulardruck erfolgreich durchgeführt wurde, da Sie mit der Freigabe die Möglichkeit verlieren, den Zahlungslauf erneut ausgeben zu lassen.
• Schaltfläche "Rückgängig"
Macht den in der Tabelle markierten
Zahlungslauf rückgängig. Dies bewirkt, dass die im Zahlungslauf enthaltenen
Posten wieder im Dialog "Zahlungsverkehr" verfügbar sind und dort z.B.
korrigiert werden können.
Wichtig:
Rückgängig bedeutet, dass nur der Zahlungslauf und nicht
die Auswahl der OPs für den
Zahlungsverkehr (Zahlungsvorschlag) rückgängig gemacht wird!
Wie
OPs vollständig aus dem Zahlungslauf herausgenommen werden können ist im
Kapitel Debitorenposten/Kreditorenposten
rückgängig machen.