Steueranmeldung per Elster-Verfahren übermitteln

Die Steueranmeldung per Elster-Verfahren kann für Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume seit Januar 2005 sowie für die Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung seit 2005 vorgenommen werden. Für Anmeldungszeiträume vor 2005 erfolgt die Steueranmeldung weiterhin nur als Formularausdruck.

Der Formularausdruck steht auch für Anmeldungszeiträume ab 2005 parallel zur Elster-Übermittlung zur Verfügung.

Hinweis:        Bevor Sie die Übermittlung durchführen können, müssen Sie im Bereich "Firmendaten" im zentralen Einstellungsdialog Firmenname und Anschrift, die Steuernummer sowie die Finanzamtsdaten und das Bundesland des Finanzamts hinterlegen!

Um die Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen gehen Sie wie folgt vor:

1.  Öffnen Sie im Menüband "Auswertungen" im Bereich "Steuer" den Eintrag "USt-Voranmeldung".

2.  Stellen Sie den Voranmeldungszeitraum ein und setzen Sie die Option "Elster-Übermittlung".
Wenn die Option "Elster-Übermittlung" nicht gesetzt ist, wird die Umsatzsteuervoranmeldung als (Bildschirm-)­Druck auf dem Papier-Formular ausgegeben. Dies kann zur Kontrolle der Voranmeldungswerte verwendet werden, bevor eine elektronische Übermittlung vorgenommen wird.

3.  Klicken Sie auf die Schaltfäche "OK", um die nächsten Einstellungen zu treffen.

Im Elster-Dialog stehen folgende Einstellungen zur Verfügung:

      Option "Nur Antrag auf Dauerfristverlängerung (ohne Sondervorauszahlung): Diese Option ist verfügbar, wenn Sie eine Dauerfristverlängerung übertragen und keine Sondervorauszahlung leisten.

      Option "Ziffer 10: Berichtigte Anmeldung": Setzen Sie diese Option, wenn Sie eine korrigierte UStVA übermitteln wollen.

      Option "Ziffer 22: Belege": Setzen Sie diese Option, wenn Sie (auf dem Postweg) zusätzliche Belege zur Umsatzsteuervoranmeldung einreichen.

      Option "Ziffer 29: Verrechnung...": Kennzeichnung zur Behandlung von Steuererstattungen.

      Option "Ziffer 26: Das SEPA-Lastschriftmandat....": Kennzeichnung zum fallweisen Widerruf der Lastschrift.

      Option "Proxy verwenden": wird diese Option gesetzt, dann wird für die Übermittlung der Daten die angegebenen Proxy-Einstellungen verwendet.
Erfragen Sie bei Ihrem IT-Administrator, ob Sie Proxy-Daten eingeben müssen.

      Ausgabe: Hier wird eingestellt, ob nur eine Vorschau ohne Datenübermittlung oder die Datenübermittlung vorgenommen werden soll. Je nach gewählter Übertragungsart sind noch zusätzliche Angaben zur Authentifizierung vorzunehmen.

Info:   Bei der Datenübermittlung wird zwischen der authentifizierten Übermittlung mit Soft-Zertifikat oder mit Elster-Stick unterschieden. Authentifizierte Übermittlung bedeutet, dass Sie durch eine "elektronische Unterschrift" bestätigen, dass die Übermittlung tatsächlich von Ihnen durchgeführt wurde. Die Übermittlung mit Authentifizierung erfordert eine Registrierung im ELSTER-Online-Portal (https://www.elsteronline.de). Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Verfahren und haben die Möglichkeit, sich ein Zertifikat ausstellen zu lassen. Eine Übermittlung ohne Authentifizierung ist nicht möglich.

8.  Um die Übermittlung oder die Vorschau zu starten, klicken Sie auf die Schaltfläche OK. Falls die Einstellung "Datenübermittlung" gesetzt ist, dann erfolgt nach Betätigung der OK-Schaltfläche eine Sicherheitsabfrage.
Die Schaltfläche Abbrechen bricht die Erstellung der UStVA ab. Die Erstellung kann jederzeit später wieder gestartet werden.

9.  Nach Bestätigung der OK-Schaltfläche und Bestätigung der Sicherheitsabfrage wird die Übermittlung der UStVA-Daten an das Rechenzentrum der Finanzämter gestartet.

10. Bei erfolgreicher Übertragung erhalten Sie eine Bestätigungsmeldung nach Abschluss der Übermittlung.

11. Das Übertragungsprotokoll wird im Webbrowser am Bildschirm angezeigt und kann von dort aus ausgedruckt werden.
Nach Ausdruck des Protokolls ist die Erstellung und Übermittlung der UStVA abgeschlossen.

 

Wichtig:           Drucken Sie das Übertragungsprotokoll immer aus, da dies der Nachweis gegenüber dem Finanzamt ist, dass Sie die UStVA (fristgerecht) vorgenommen haben. Am linken Rand des Übertragungsprotokolls befindet sich ein Übertragungscode, der bei Nachfragen vom Finanzamt angefordert wird (siehe Markierung auf dem Bildschirmfoto).