Falls Sie eine bereits abgegebene UStVA korrigieren müssen (z.B. Nachbuchungen, Korrekturen), dann rufen Sie die USt-Anmeldung wie gewohnt auf und setzen die Option "Berichtigte Anmeldung" sowohl im UStVA-Auswahldialog als auch im Elster-Dialog (Option "Ziffer 10: Berichtigte Anmeldung").
Falls eine UStVA versehentlich mehrfach mit den gleichen Daten übertragen wird passiert nach Aussage der Finanzverwaltung (Stand Dez. 04) folgendes:
Sollten Sie versehentlich mehrmals dieselbe UStVA absenden, ist das kein Problem, solange alle Voranmeldungen in denselben Rechenlauf fallen. Dieser erfolgt 1x täglich. Es werden alle UStVAs die der ersten folgen kommentarlos gelöscht und nur die zuerst übermittelte UStVA wird verarbeitet. Falls die identischen Voranmeldungen in verschiedene Rechenläufe fallen, führt dies zu einem Hinweisfall beim Sachbearbeiter und kann im schlimmsten Fall zu Verzögerungen bei der Verarbeitung führen.