Endgültiger Jahresabschluss

Voraussetzungen für den endgültigen Jahresabschluss

      Sie müssen als einziger Benutzer in dem Mandanten angemeldet sein und Sie dürfen außer der ProFI Fibu kein weiteres Modul geöffnet haben.

      Sie benötigen das Benutzerrecht "Jahreswechsel durchführen".

      Der vorläufige Jahresabschluss muss durchgeführt worden sein.

      In den Stapeln darf keine Buchung für das alte Geschäftsjahr mehr stehen.

Konsequenzen des endgültigen Jahresabschlusses

      Das abgeschlossene Jahr ist nicht mehr bebuchbar!

      Der endgültige Jahresabschluss kann nicht rückgängig gemacht werden!

      Die Saldovorträge zum direkt nachfolgenden Geschäftsjahr werden im Zuge des endgültigen Jahresabschlusses aktualisiert.

Hinweis: Für einen Übertrag der Saldenvorträge vom ältesten noch offenen in alle weiteren offenen Geschäftsjahre nutzen Sie die Funktion "Saldenvorträge aktualisieren" im Jahresarbeiten-Dialog.

      Alle Auswertungen in das alte Geschäftsjahr sind weiterhin möglich.

Hinweise zum endgültigen Jahresabschluss

Führen Sie den endgültigen Jahresabschluss nur durch, wenn Sie sicher sind, dass keine Nachbuchung für das alte Jahr mehr kommen kann!