Für die Archivierung von Kostenstellen stehen Ihnen zwei Funktionen zur Verfügung:
1. Archivierung einer einzelnen Kostenstelle
2. Sammelarchivierung nach Einschränkungskriterien
Beide Funktionen sind im Anschluss beschrieben.
Wichtig:
Eine Archivierung ist nicht mehr rückgängig zu machen!
Archivierte
Kostenstellen können nicht mehr bebucht werden und werden auch in den
Kostenstellenkarteien nicht mehr angezeigt.
Zudem können archivierte
Kostenstellen aus Kostenstellenbereichsaufbauten, in denen sie zum
Zeitpunkt der Archivierung enthalten waren, nicht mehr entfernt
werden.
Von der Archivierung sind folgende weitere Einstellungen betroffen, wenn die zu archivierende Kostenstelle dort verwendet wird:
• Plan- und Prognosewerte für die zu archivierende Kostenstelle
• Zulässige Kostenarten-/Kostenstellenkombinationen
• Umlagen
• Kostenstellenbereichsaufbauten.
Überprüfen Sie diese Einstellungen nach erfolgter Archivierung.
Wichtig: Archivierte Kostenstellen können nicht mehr aus Kostenstellenbereichsaufbauten, in denen sie sich zum Zeitpunkt der Archivierung befunden haben, entfernt werden, da nur so sichergestellt ist, dass Auswertungen in Zeiträume vor der Archivierung noch durchgeführt werden können. Falls Sie Kostenstellenbereiche ohne archivierte Kostenstellen verwenden möchten, erstellen Sie vor der Archivierung eine Kopie des Aufbaus und entfernen Sie in dieser die zu archivierenden Kostenstellen aus der Zuordnung. Werden nun die Kostenstellen archiviert, dann sind diese im kopierten Aufbau nicht mehr zugeordnet, sondern werden als "ohne Zuordnung" angezeigt.