Je nach Geschäftsbetrieb kann es notwendig werden, steuerliche Auswertungen für andere Länder des D-A-CH-Raums zu erstellen. Diese Anforderung ist für folgende Fälle direkt in der FIBU erfüllbar:
• bei deutschen Mandanten* kann eine österreichische UVA und ZM erstellt werden
• bei österreichischen Mandanten* kann eine deutsche UStVA und ZM erstellt werden
• bei Schweizer Mandanten* kann eine deutsche oder österreichische ZM (in EUR) erstellt werden.
* bzw. entsprechendem landesspezifischen Verhalten gem. Firmeneinstellungen
Folgende Fälle werden noch nicht berücksichtigt:
• Erstellung einer Schweizer UStVA in einem deutschen oder österreichischen Mandanten
• Erstellung einer österreichischen oder deutschen UStVA in einem Schweizer Mandanten.