Umsatzsteuervoranmeldung Deutschland

Hinweis         Falls Sie die Voranmeldung in Papierform und nicht elektronisch abgeben: Das ausgedruckte deutsche Umsatzsteuervoranmeldungs-Formular ist von der Finanzbehörde anerkannt und kann direkt eingereicht werden. Das Aktenzeichen der Genehmigung finden Sie im Fuß des ausgedruckten Formulars.
Die Fallnummern und das Format der Steuernummer im Kopf der von der ProFI Fibu erzeugten USt-Voranmeldung unterscheiden sich je nach Bundesland von den Original-Formularen des Finanzamts, da die Finanzbehörden bei EDV-erstellten USt-Voranmeldungen ein anderes Format bzw. andere Fallnummern vorsehen.

Wichtig:         Beim Ausdruck der Voranmeldung ist darauf zu achten, dass die ausgedruckten Werte keine Begrenzungslinien oder Spaltenränder berühren. Da die USt-Voranmeldungen von den Finanzverwaltungen in der Regel maschinell eingelesen werden besteht andernfalls die Gefahr, dass die eingereichte Voranmeldung wegen mangelnder Lesbarkeit abgelehnt wird.
Obschon die enthaltenen Formulare möglichst tolerant gegenüber verschiedenen Druckern ausgelegt wurden, kann ein Überdrucken von Werten je nach spezifischer Betriebssystem-, Drucker- und Druckertreiberkombination nicht ausgeschlossen werden. Sollten in Ihrem Fall die angedruckten Werte Begrenzungslinien oder Spaltenränder berühren, dann können Sie den Ausdruck durch Änderung der Schriftgröße in den Reporteigenschaften des Voranmeldungsformulars verbessern. Details zu Änderungen von Reportvorlagen finden Sie in der separaten Dokumentation zum RS Reportserver.

      Berichtigte Anmeldung:
Kennzeichnet die Anmeldung als Berichtigung, z.B. wenn Nachbuchungen o.ä. eine erneute Anmeldung notwendig machen.

      Belege sind beigefügt:
Kennzeichnet, dass zur Voranmeldung zusätzliche Belege in Papierform eingereicht werden.

      Fehlende Steuerwerte ermitteln:
Diese Option ist nur verfügbar, wenn Sie die Steuerermittlung über Steuersätze gesetzt haben (siehe Abschnitt Umsatzsteuerermittlung nach Steuersätzen)
Werden von externen Programmen Buchungen in der Form übergeben, dass diese die Steuerbuchung nicht mit den Sachkontenzeilen, sondern am Ende der Buchung in getrennten Steuerbuchungszeilen übergeben, kann es notwendig sein, fehlende interne Steuerwerte zu ermitteln und nachzutragen.
Das Setzen dieser Option ist normalerweise nicht notwendig.

      Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung:
wird diese Option gesetzt, so können im nachfolgenden Dialog "Elster – Elektronische Übermittlung von Steuerformularen" die mit Kz. 23 zu übermittelnden ergänzenden Angaben (max. 180 Zeichen) erfasst werden. Dieser Text wird beim ELSTER-Versand der betroffenen Meldungen berücksichtigt und auch im ELSTER-Übertragungsprotokoll aufgeführt. Im UStVA-Formular ist der ggf. eingegebene Text nicht vorgesehen. Eine Anlage wird nicht erstellt, da die Steuerpflichtigen zur elektronischen Übermittlung verpflichtet sind.
Die UStVA-Kz. 23 ist für Voranmeldungs-Zeiträume ab Januar 2017 nutzbar und führt zu einer manuellen Bearbeitung der Voranmeldung in der Finanzverwaltung.

      Elster-Übermittlung:
Wenn gesetzt, dann wird zusätzlich zur Reportausgabe der Voranmeldung eine Übertragung per Elster-Verfahren nach Start der Ausgabe angeboten.
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie im Abschnitt Umsatzsteueranmeldung mit Elster-Verfahren.

Im Bereich "Ausgabe" kann die Ausgabeart für das Formular sowie (abhängig von der Mandanteneinstellungen) die Ausgabe in Euro eingestellt werden.