Hinweis
Falls Sie die Voranmeldung in Papierform und nicht elektronisch abgeben: Das
ausgedruckte deutsche Umsatzsteuervoranmeldungs-Formular ist von der
Finanzbehörde anerkannt und kann direkt eingereicht werden. Das Aktenzeichen der
Genehmigung finden Sie im Fuß des ausgedruckten Formulars.
Die Fallnummern
und das Format der Steuernummer im Kopf der von der ProFI Fibu erzeugten
USt-Voranmeldung unterscheiden sich je nach Bundesland von den
Original-Formularen des Finanzamts, da die Finanzbehörden bei EDV-erstellten
USt-Voranmeldungen ein anderes Format bzw. andere Fallnummern vorsehen.
Wichtig:
Beim Ausdruck der Voranmeldung ist darauf zu achten, dass die ausgedruckten
Werte keine Begrenzungslinien oder Spaltenränder berühren. Da die
USt-Voranmeldungen von den Finanzverwaltungen in der Regel maschinell eingelesen
werden besteht andernfalls die Gefahr, dass die eingereichte Voranmeldung wegen
mangelnder Lesbarkeit abgelehnt wird.
Obschon die enthaltenen Formulare
möglichst tolerant gegenüber verschiedenen Druckern ausgelegt wurden, kann ein
Überdrucken von Werten je nach spezifischer Betriebssystem-, Drucker- und
Druckertreiberkombination nicht ausgeschlossen werden. Sollten in Ihrem Fall die
angedruckten Werte Begrenzungslinien oder Spaltenränder berühren, dann können
Sie den Ausdruck durch Änderung der Schriftgröße in den Reporteigenschaften des
Voranmeldungsformulars verbessern. Details zu Änderungen von Reportvorlagen
finden Sie in der separaten Dokumentation zum RS Reportserver.
• Berichtigte Anmeldung:
Kennzeichnet die Anmeldung als Berichtigung,
z.B. wenn Nachbuchungen o.ä. eine erneute Anmeldung notwendig machen.
• Belege sind beigefügt:
Kennzeichnet, dass zur Voranmeldung zusätzliche
Belege in Papierform eingereicht werden.
• Fehlende Steuerwerte ermitteln:
Diese Option ist nur verfügbar, wenn
Sie die Steuerermittlung über Steuersätze gesetzt haben (siehe Abschnitt Umsatzsteuerermittlung nach
Steuersätzen)
Werden von externen Programmen Buchungen in der Form
übergeben, dass diese die Steuerbuchung nicht mit den Sachkontenzeilen, sondern
am Ende der Buchung in getrennten Steuerbuchungszeilen übergeben, kann es
notwendig sein, fehlende interne Steuerwerte zu ermitteln und
nachzutragen.
Das Setzen dieser Option ist normalerweise nicht notwendig.
• Ergänzende Angaben zur Steueranmeldung:
wird diese Option gesetzt, so
können im nachfolgenden Dialog "Elster – Elektronische Übermittlung von
Steuerformularen" die mit Kz. 23 zu übermittelnden ergänzenden Angaben (max. 180
Zeichen) erfasst werden. Dieser Text wird beim ELSTER-Versand der betroffenen
Meldungen berücksichtigt und auch im ELSTER-Übertragungsprotokoll aufgeführt. Im
UStVA-Formular ist
der ggf. eingegebene Text nicht vorgesehen. Eine Anlage wird nicht erstellt, da
die Steuerpflichtigen zur elektronischen Übermittlung verpflichtet sind.
Die
UStVA-Kz. 23 ist für Voranmeldungs-Zeiträume ab Januar 2017 nutzbar und führt zu
einer manuellen Bearbeitung der Voranmeldung in der Finanzverwaltung.
• Elster-Übermittlung:
Wenn gesetzt, dann wird zusätzlich zur
Reportausgabe der Voranmeldung eine Übertragung per Elster-Verfahren nach Start
der Ausgabe angeboten.
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie im Abschnitt
Umsatzsteueranmeldung mit
Elster-Verfahren.
Im Bereich "Ausgabe" kann die Ausgabeart für das Formular sowie (abhängig von der Mandanteneinstellungen) die Ausgabe in Euro eingestellt werden.