Umsatzsteuerkennziffern hinterlegen

Welche Kennziffern für welche Positionen des UStVA-Formulars zu verwenden sind, ist den amtlichen UStVA-Formularen zu entnehmen:

      Deutsche UStVA:
Die Umsatzsteuerkennziffern beziehen sich auf die Kennziffern der Eintragungsfelder im Formular und nicht auf die Zeilennummern des Formulars!

      Österreichische UVA:
Die Kennziffern können dem Formular U30 entnommen werden.

      Schweizer Mehrwertsteuervoranmeldung:
Die Kennziffern können dem amtlichen Formular entnommen werden.

Tipp:   Sie können die derzeit vergebenen UStVA-Kz. und Steuerarten im Sachkontenplan einsehen. Wenn Sie den Sachkontenplan als Bildschirmreport ausgeben, so können Sie per Drill-down aus dem Report in die jeweilige Sachkontenkarte verzweigen und dort die Kennziffer ändern.

Das Eintragen der Kennziffern erfolgt teilweise im Sachkontenstamm (Sachkontenkarte, Eingabefeld "UStVA-Kz.") sowie in den Steuersätzen (Menüband "Stammdaten", dort unter "Steuer > Steuersätze", Tabellenspalte "UStPos").

Bei der Hinterlegung der Umsatzsteuerkennziffern ist folgendes zu beachten:

      Kennziffer bei Erlöskonten hinterlegen:
Jedem Erlöskonto, das in der Voranmeldung berücksichtigt werden soll, muss eine Umsatzsteuerkennziffer im Sachkontenstamm hinterlegt werden, auch wenn es mit wechselnden Steuersätzen bebucht wird. In diesem Fall hinterlegen Sie die Kennziffer des Standardsteuersatzes des Kontos oder eine Dummy-Kz..
Kennziffern müssen auch für Erlösminderungskonten wie gewährte Skonti oder gewährte Boni hinterlegt werden.
Erlöskonten ohne Kennziffer werden in der Voranmeldung nicht berücksichtigt, unabhängig vom gebuchten Steuersatz und dessen Einstellungen!

      Kennziffer nur für Bemessungsgrundlage:
Muss für eine Position im Voranmeldungsformular nur die Bemessungsgrundlage (Umsatz zu diesem Steuersatz) ausgewiesen werden, dann ist im Steuersatz die Kennziffer der Bemessungsgrundlage zu hinterlegen.

      Getrennte Kennziffern für Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag:
Gibt es im Voranmeldungsformular getrennte Kennziffern für Bemessungsgrundlage (Umsatz zu diesem Steuersatz) und Steuerbetrag, dann muss die Kennziffer der Bemessungsgrundlage am Steuersatz, die Kennziffer für den Steuerbetrag dagegen am zugehörigen Steuerkonto hinterlegt werden.

      Vorsteuerermittlung:
Die Vorsteuerermittlung erfolgt über die Vorsteuerkonten, d.h. die Kenn­ziffern sind dort zu hinterlegen.

Es ergeben sich dadurch folgende Steuerart-/Kennziffernbelegungen:

 

Konten

Steuerart Sachkonto

Kennziffer Sachkonten

Erlöskonten Inland

Umsatzsteuer Regel/ermäßigt

Kennziffer gemäß Formularposition

Erlösminderungen Inland wie gewährte Skonti, Boni etc.

Umsatzsteuer Regel/ermäßigt

Kennziffer gemäß Formularposition

Vorsteuerkonten

Vorsteuer Regel/ermäßigt

Kennziffer gemäß Formularposition

Innergemeinschaftliche Erwerbskonten (Wareneingang innergemeinschaftlicher Erwerb mit UStID-Nr.)

Innergem. Erwerb Regel/ermäßigt mit Einstellung VSt-USt-Buchung

Kennziffer gemäß Formularposition

Konten für Nachlässe aus innergem. Erwerb mit UStID-Nr. (erhaltene Skonti EG, Boni EG etc.)

Innergem. Erwerb Regel/ermäßigt mit Einstellung VSt-USt-Buchung

Kennziffer gemäß Formularposition

Erlöskonten Ausland

Umsatzsteuer Ausland 0 % (sofern steuerfrei)

Kennziffer gemäß Formular, sofern in der UStVA auszuweisen

Erlöskonten EG

Umsatzsteuer EG 0 % (sofern steuerfrei)

Kennziffer gemäß Formularposition

Vorsteuerkonten

Keine

Kennziffer gemäß Formularposition

EG-Vorsteuerkonten

Keine

Keine

Umsatzsteuerkonten

Keine

Keine

Aufwandskonten (außer innergem. Erwerb)

Vorsteuer Regel/ermäßigt/0 %

Keine

Einfuhrumsatzsteuerkonto

Keine

Kennziffer gemäß Formularposition

Aufwandsminderungskonten (erhaltene Skonti, Boni etc.) außer innergem. Erwerb

Vorsteuer Regel/ermäßigt/0 %

Keine

 

Für die Steuersätze/Steuerkonten gelten folgende Kennziffernbelegungen:

 

Steuersätze

Kennziffer Steuersatz

Kennziffer Steuerkonto

Umsatzsteuer Inland Regel, ermäßigt, 0%

Kennziffern gemäß Formularposition

Keine

Umsatzsteuer 0% Ausland

Kennziffer gemäß Formularposition

Keine

Umsatzsteuer sonstige

Kennziffer gemäß Formularposition

Bei getrenntem Ausweis Bemessungsgrundlage/Steuer

Umsatzsteuer 0% EG

Kennziffer gemäß Formularposition

keine

Innergem. Erwerb Regel, ermäßigt

Kennziffer gemäß Formularposition

Keine

Innergem. Erwerb EG sonstige

Kennziffer gemäß Formularposition

Dem EG-VSt-Konto bei getrenntem Ausweis Bemessungsgrundlage/Steuer

Vorsteuer Inland Regel, ermäßigt, sonstige

Keine

Kennziffer gemäß Formularposition

Vorsteuer mit Steuerlastumkehr (Bauleistungen, Reverse Charge)

Kennziffer gemäß Formularposition

Kennziffer im VSt-Konto gemäß Formularposition.

Zur Einrichtung der Kennziffern/Steuersätze für Fälle, in denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist (Reverse Charge, z.B. bei bestimmten Bauleistungen in Deutschland/Österreich), beachten Sie bitte auch den Abschnitt Umsatzsteuervoranmeldung bei Steuerlastumkehr (Bauleistungen/Reverse Charge).

Hinweise:       Verwenden Sie bei Rechnungen, die steuerfrei angelegt, aber mit Skonto ausgebucht werden sollen, eine Steuerart, die mit einem Steuersatz von 0% angelegt wurde und nicht "keine Steuer", da oh-ne Steuerinformation andernfalls keine automatische Skontoausbu-chung erfolgen kann.

 

Hinweise für die österreichische UVA:

Im Sachkonto/Steuersatz können auch vierstellige Kennziffern eingegeben wer-den, falls der Wert für diese Sachverhalte an zwei Stellen im UVA-Formular einbezogen werden muss. Beispiel: Kennziffer im Konto = 1020, Kontowert wird sowohl in Feld 10 als auch in Feld 20 berück-sichtigt.

Für eine korrekte Darstellung von Dreiecksgeschäften und sonstigen Leistungen in UVA und ZM können entsprechend die Dummy-Kennziffern 13 und 14 mit der Kz. 21 zu Doppelkennziffern kombiniert werden. Dazu ist lediglich die Doppelkennziffer 1321 (für Dreiecksgeschäfte) bzw. 1421 (für sonstige Leistungen) in den betroffenen Sachkonten bzw. Steuersätzen zu hinterlegen.