Welche Kennziffern für welche Positionen des UStVA-Formulars zu verwenden sind, ist den amtlichen UStVA-Formularen zu entnehmen:
• Deutsche UStVA:
Die Umsatzsteuerkennziffern beziehen sich auf die
Kennziffern der Eintragungsfelder im Formular und nicht auf die Zeilennummern
des Formulars!
• Österreichische UVA:
Die Kennziffern können dem Formular U30 entnommen
werden.
• Schweizer Mehrwertsteuervoranmeldung:
Die Kennziffern können dem
amtlichen Formular entnommen werden.
Tipp: Sie können die derzeit vergebenen UStVA-Kz. und Steuerarten im Sachkontenplan einsehen. Wenn Sie den Sachkontenplan als Bildschirmreport ausgeben, so können Sie per Drill-down aus dem Report in die jeweilige Sachkontenkarte verzweigen und dort die Kennziffer ändern.
Das Eintragen der Kennziffern erfolgt teilweise im Sachkontenstamm (Sachkontenkarte, Eingabefeld "UStVA-Kz.") sowie in den Steuersätzen (Menüband "Stammdaten", dort unter "Steuer > Steuersätze", Tabellenspalte "UStPos").
Bei der Hinterlegung der Umsatzsteuerkennziffern ist folgendes zu beachten:
•Kennziffer bei
Erlöskonten hinterlegen:
Jedem Erlöskonto, das in der Voranmeldung
berücksichtigt werden soll, muss eine Umsatzsteuerkennziffer im Sachkontenstamm
hinterlegt werden, auch wenn es mit wechselnden Steuersätzen bebucht wird. In
diesem Fall hinterlegen Sie die Kennziffer des Standardsteuersatzes des Kontos
oder eine Dummy-Kz..
Kennziffern müssen auch für Erlösminderungskonten wie
gewährte Skonti oder gewährte Boni hinterlegt werden.
Erlöskonten ohne Kennziffer werden in
der Voranmeldung nicht berücksichtigt, unabhängig vom gebuchten
Steuersatz und dessen Einstellungen!
•Kennziffer nur für
Bemessungsgrundlage:
Muss für eine Position im
Voranmeldungsformular nur die Bemessungsgrundlage (Umsatz zu diesem Steuersatz)
ausgewiesen werden, dann ist im Steuersatz die Kennziffer der
Bemessungsgrundlage zu hinterlegen.
•Getrennte Kennziffern
für Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag:
Gibt es im
Voranmeldungsformular getrennte Kennziffern für Bemessungsgrundlage (Umsatz zu
diesem Steuersatz) und Steuerbetrag, dann muss die Kennziffer der
Bemessungsgrundlage am Steuersatz, die Kennziffer für den Steuerbetrag dagegen
am zugehörigen Steuerkonto hinterlegt werden.
•Vorsteuerermittlung:
Die
Vorsteuerermittlung erfolgt über die Vorsteuerkonten, d.h. die Kennziffern
sind dort zu hinterlegen.
Es ergeben sich dadurch folgende Steuerart-/Kennziffernbelegungen:
Konten |
Steuerart Sachkonto |
Kennziffer Sachkonten |
Erlöskonten Inland |
Umsatzsteuer Regel/ermäßigt |
Kennziffer gemäß Formularposition |
Erlösminderungen Inland wie gewährte Skonti, Boni etc. |
Umsatzsteuer Regel/ermäßigt |
Kennziffer gemäß Formularposition |
Vorsteuerkonten |
Vorsteuer Regel/ermäßigt |
Kennziffer gemäß Formularposition |
Innergemeinschaftliche Erwerbskonten (Wareneingang innergemeinschaftlicher Erwerb mit UStID-Nr.) |
Innergem. Erwerb Regel/ermäßigt mit Einstellung VSt-USt-Buchung |
Kennziffer gemäß Formularposition |
Konten für Nachlässe aus innergem. Erwerb mit UStID-Nr. (erhaltene Skonti EG, Boni EG etc.) |
Innergem. Erwerb Regel/ermäßigt mit Einstellung VSt-USt-Buchung |
Kennziffer gemäß Formularposition |
Erlöskonten Ausland |
Umsatzsteuer Ausland 0 % (sofern steuerfrei) |
Kennziffer gemäß Formular, sofern in der UStVA auszuweisen |
Erlöskonten EG |
Umsatzsteuer EG 0 % (sofern steuerfrei) |
Kennziffer gemäß Formularposition |
Vorsteuerkonten |
Keine |
Kennziffer gemäß Formularposition |
EG-Vorsteuerkonten |
Keine |
Keine |
Umsatzsteuerkonten |
Keine |
Keine |
Aufwandskonten (außer innergem. Erwerb) |
Vorsteuer Regel/ermäßigt/0 % |
Keine |
Einfuhrumsatzsteuerkonto |
Keine |
Kennziffer gemäß Formularposition |
Aufwandsminderungskonten (erhaltene Skonti, Boni etc.) außer innergem. Erwerb |
Vorsteuer Regel/ermäßigt/0 % |
Keine |
Für die Steuersätze/Steuerkonten gelten folgende Kennziffernbelegungen:
Steuersätze |
Kennziffer Steuersatz |
Kennziffer Steuerkonto |
Umsatzsteuer Inland Regel, ermäßigt, 0% |
Kennziffern gemäß Formularposition |
Keine |
Umsatzsteuer 0% Ausland |
Kennziffer gemäß Formularposition |
Keine |
Umsatzsteuer sonstige |
Kennziffer gemäß Formularposition |
Bei getrenntem Ausweis Bemessungsgrundlage/Steuer |
Umsatzsteuer 0% EG |
Kennziffer gemäß Formularposition |
keine |
Innergem. Erwerb Regel, ermäßigt |
Kennziffer gemäß Formularposition |
Keine |
Innergem. Erwerb EG sonstige |
Kennziffer gemäß Formularposition |
Dem EG-VSt-Konto bei getrenntem Ausweis Bemessungsgrundlage/Steuer |
Vorsteuer Inland Regel, ermäßigt, sonstige |
Keine |
Kennziffer gemäß Formularposition |
Vorsteuer mit Steuerlastumkehr (Bauleistungen, Reverse Charge) |
Kennziffer gemäß Formularposition |
Kennziffer im VSt-Konto gemäß Formularposition. |
Zur Einrichtung der Kennziffern/Steuersätze für Fälle, in denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist (Reverse Charge, z.B. bei bestimmten Bauleistungen in Deutschland/Österreich), beachten Sie bitte auch den Abschnitt Umsatzsteuervoranmeldung bei Steuerlastumkehr (Bauleistungen/Reverse Charge).
Hinweise: Verwenden Sie bei Rechnungen, die steuerfrei angelegt, aber mit Skonto ausgebucht werden sollen, eine Steuerart, die mit einem Steuersatz von 0% angelegt wurde und nicht "keine Steuer", da oh-ne Steuerinformation andernfalls keine automatische Skontoausbu-chung erfolgen kann.
Hinweise für die österreichische UVA:
Im Sachkonto/Steuersatz können auch vierstellige Kennziffern eingegeben wer-den, falls der Wert für diese Sachverhalte an zwei Stellen im UVA-Formular einbezogen werden muss. Beispiel: Kennziffer im Konto = 1020, Kontowert wird sowohl in Feld 10 als auch in Feld 20 berück-sichtigt.
Für eine korrekte Darstellung von Dreiecksgeschäften und sonstigen Leistungen in UVA und ZM können entsprechend die Dummy-Kennziffern 13 und 14 mit der Kz. 21 zu Doppelkennziffern kombiniert werden. Dazu ist lediglich die Doppelkennziffer 1321 (für Dreiecksgeschäfte) bzw. 1421 (für sonstige Leistungen) in den betroffenen Sachkonten bzw. Steuersätzen zu hinterlegen.