Diese Auswertung ist nur für deutsche Mandanten verfügbar.
Über diese Auswertung können Sie einen Antrag auf Umsatzsteuer-Dauerfristverlängerung stellen bzw. (falls bereits eine Dauerfristverlängerung vorliegt) die jährliche 1/11-Sondervorauszahlung melden.
Hinweis
Falls Sie die Dauerfristverlängerung in Papierform und nicht elektronisch
abgeben: Das ausgedruckte Formular ist von der Finanzbehörde anerkannt und kann
direkt eingereicht werden. Das Aktenzeichen der Genehmigung finden Sie im Fuß
des ausgedruckten Formulars.
Die Fallnummern und das Format der Steuernummer
im Kopf des von der ProFI Fibu erzeugten Formulars unterscheiden sich je nach
Bundesland von den Original-Formularen des Finanzamts, da die Finanzbehörden bei
EDV-erstellten Meldungen ein anderes Format bzw. andere Fallnummern
vorsehen.
Wichtig:
Beim Ausdruck ist darauf zu achten, dass die ausgedruckten Werte keine
Begrenzungslinien oder Spaltenränder berühren. Da die Meldungen von den
Finanzverwaltungen in der Regel maschinell eingelesen werden besteht andernfalls
die Gefahr, dass die eingereichte Meldung wegen mangelnder Lesbarkeit abgelehnt
wird.
Obschon die enthaltenen Formulare möglichst tolerant gegenüber
verschiedenen Druckern ausgelegt wurden, kann ein Überdrucken von Werten je nach
spezifischer Betriebssystem-, Drucker- und Druckertreiberkombination nicht
ausgeschlossen werden. Sollten in Ihrem Fall die angedruckten Werte
Begrenzungslinien oder Spaltenränder berühren, dann können Sie den Ausdruck
durch Änderung der Schriftgröße in den Reporteigenschaften des
Voranmeldungsformulars verbessern. Details zu Änderungen von Reportvorlagen
finden Sie in der separaten Dokumentation zum RS Reportserver.
Falls Sie mit Buchungskreisen arbeiten ist in der Auswahlliste Auswertungskreis der Auswertungskreis, für den die Dauerfristverlängerung erstellt werden soll, auszuwählen.
In der Auswahlliste Geschäftsjahr ist anzugeben, für welches Jahr die USt-Voranmeldung erstellt werden soll. Verwenden Sie zum Ändern des Zeitraums entweder die Pfeil-oben- bzw. Pfeil-unten-Taste oder stellen Sie den Zeitraum über die F10-Taste ein.
Weitere Optionen sind:
• Berichtigte Anmeldung:
Kennzeichnet die Anmeldung als Berichtigung,
z.B. wenn Nachbuchungen o.ä. eine erneute Anmeldung notwendig machen.
• Fehlende Steuerwerte ermitteln:
Diese Option ist nur verfügbar, wenn
Sie die Steuerermittlung über Steuersätze gesetzt haben (siehe Abschnitt Umsatzsteuerermittlung nach
Steuersätzen)
Werden von externen Programmen Buchungen in der Form
übergeben, dass diese die Steuerbuchung nicht mit den Sachkontenzeilen, sondern
am Ende der Buchung in getrennten Steuerbuchungszeilen übergeben, kann es
notwendig sein, fehlende interne Steuerwerte zu ermitteln und
nachzutragen.
Das Setzen dieser Option ist normalerweise nicht notwendig.
• Mit 13. Periode:
Wenn gesetzt, dann werden Buchungen, die in der 13.
Periode vorgenommen wurden, in der Dauerfristverlängerung mit
berücksichtigt.
• Elster-Übermittlung:
Wenn gesetzt, dann wird zusätzlich zur
Reportausgabe der Dauerfristverlängerung eine Übertragung per Elster-Verfahren
nach Start der Ausgabe angeboten.
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie
im Abschnitt Umsatzsteueranmeldung mit
Elster-Verfahren.
Im Bereich "Ausgabe" kann die Ausgabeart sowie (abhängig von Mandanten und Ländereinstellungen) die Ausgabe in Euro eingestellt werden.
Hinweis: Bei Ausgabe der Dauerfristverlängerung erfolgen keinerlei Buchungen, es werden nur die Steuerwerte aus den Buchungsdaten ermittelt und die Vorauszahlung errechnet.