Stornieren von EG-Erwerb- / Reverse-Charge-Buchungen

Bei Buchungen, bei denen eine Steuerart mit "Vorsteuer-Umsatzsteuer-Buchung" verwendet wurde - also EG-Erwerbe sowie Reverse Charge-Aufwendungen (Buchungen für Sachverhalte gem. § 13b UStG) – werden 2 Buchungen erzeugt: zusätzlich zur Aufwandsbuchung entsteht noch eine Steuer-Umbuchung.

Solche Fälle unterstützt die Storno-Funktion im "Buchungen suchen"-Dialog wie folgt:

      wird eine solche Aufwandsbuchung storniert, so erscheint eine Nachfrage, ob die dazugehörige Vorsteuer-Umsatzsteuer-Buchung ebenfalls storniert werden soll: bei "Ja" öffnet sich im Anschluss der Storno-Dialog für die gefundene dazugehörige Vorsteuer-Umsatzsteuer-Buchung und kann direkt bestätigt werden. Bei Splittbuchungen mit mehrfacher Verwendung einer solchen Steuerart entsprechend wird der Storno-Dialog für jede dazugehörige Vorsteuer-Umsatzsteuer-Buchung geöffnet

      wird eine Vorsteuer-Umsatzsteuer-Buchung storniert, so erscheint eine Nachfrage, ob die dazugehörige Ursprungsbuchung und ggf. weitere beteiligte Vorsteuer-Umsatzsteuer-Buchungen ebenfalls storniert werden sollen. Der weitere Ablauf entspricht der Beschreibung beim Storno des Vorgangs anhand der Aufwandsbuchung.

Hinweis: Wenn ein ganzer Bereich von Buchungen markiert und storniert wird (s. Stornieren von mehreren Buchungen), geschieht keine automatische Aktion. Denn bei sinnvoller Abgrenzung (z.B. nach Belegnummer, Buchungsnummer von… bis…, Belegdatum, etc.) wurden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schon die Aufwandsbuchung und die Steuer-Umbuchung(en) markiert.