Hier können Sie eine Steuerart für das Konto auswählen. Dabei stehen Ihnen alle in der Steuerverwaltung angelegten Steuerarten zur Verfügung, siehe Abschnitt Steuerverwaltung. Rechts neben dem Feld Steuerart wird Ihnen der zur Zeit gültige Steuersatz der eingestellten Steuerart angezeigt.
Nicht bei allen Kontenkennungen kann dem Konto eine Steuerart zugewiesen werden, so kann beispielsweise einem Finanzkonto keine Steuer zugewiesen werden.
Wichtig:
Hinterlegen Sie allen Aufwands- und Erlöskonten, die für OP-Einbuchungen
verwendet werden, immer eine Steuerart (ggf. mit einem Steuersatz von 0% für
steuerfreie Buchungen).
Wenn einem Aufwands-/Erlöskonto kein Steuersatz
hinterlegt ist, dann erhält der OP keine Steuerinformation bei der OP-Anlage.
Somit kann beim OP-Ausgleich mit Skonto keine automatische Skontobuchung
erfolgen, weil ohne Steuerinformationen keine Steuerrückrechnung erfolgen
kann!
Wenn auf einem Konto keinesfalls Steuerbuchungen stattfinden können oder sollen (und auch kein OP-Ausgleich mit Skonto erfolgt, siehe Hinweis oben), dann empfiehlt es sich, die Steuerart keine Steuer zu verwenden, da dann das Steuerfeld automatisch beim Buchen übersprungen wird.