In der Sachkontenkarte kann bei Sachkonten mit der Kontenkennung "Aufwandskonto" und "Erlöskonto" die Option "skontierfähig" gesetzt werden.
"Skontierfähig"-Kennung in der Sachkontenkarte
Die Option steuert, ob die bei einer OP-Anlage über dieses Konto gebuchten (Teil-)beträge in die Berechnungsbasis des Skontovorschlags einfließen. Damit ist es auf einfache Weise möglich, Teilbeträge einer Rechnung (z.B. Versandkosten) aus der automatischen Skontoberechnung auszuschließen.
Zusätzlich kann in den Zahlzielen über die Option "Skontierfähiger Betrag berechnet sich nur aus dem Nettobetrag" festgelegt werden, ob als Skontobasis der Brutto- oder der Nettobetrag der Buchung verwendet wird.
Wichtig:
Der skontierfähige Betrag im OP dient nur zur Berechnung des Skontovorschlags,
d.h. dies ist nicht mit einem maximal pro OP verbuchbaren Skontobetrag zu
verwechseln!
Wird der OP mit Skonto ausgeglichen, dann erfolgt die
Steuerrückrechnung und Skontoverbuchung nur auf diejenigen Steuer- und
Skontokonten, welche beim skontierfähigen Teil des OPs hinterlegt
sind.
Beispiel:
• Kreditor 70000 mit Zahlungsziel 2% Skonto
• Aufwandskonto 3400 mit gesetzter Kennung "skontierfähig". Der dem Konto hinterlegte Steuersatz hat als Steuerkonto 1576 und als Skontokonto 3736 zugeordnet.
• Aufwandskonto 3401 mit nicht gesetzter Kennung "skontierfähig". Der dem Konto hinterlegte Steuersatz hat als Steuerkonto 1570 und als Skontokonto 3730 zugeordnet.
Buchungssatz (OP-Anlage):
3400 2380.- brutto
3401 1190.- brutto an 70000 3570.-
Der OP enthält nach der Anlage 2 interne OP-Vorgänge (P =
Teilposten des OP):
P-Vorgang 1: 2380.-, Steuerkonto 1576, Skontokonto 3736,
skontierfähig
P-Vorgang 2: 1190.-, Steuerkonto 1570, Skontokonto 3730, nicht
skontierfähig
Beim OP-Ausgleich (oder beim Clearing) innerhalb der Skontofrist wird ein Skontobetrag von 47,60 (2% von 2380.-) vorgeschlagen. Die Steuer- und Skontobuchung erfolgt nur auf die Konten 1576 bzw. 3736!
Wenn in der Beispielsbuchung beide Aufwandskonten als skontierfähig angelegt sind, dann erhält der OP eine Skontobasis von 3570.- (beide OP-Vorgänge sind skontierfähig), der Skontovorschlag bei Ausgleich innerhalb der Skontofrist wäre dann 71,40 (bei 2% Skonto). Die Steuer- und Skontobuchung erfolgt anteilsmäßig auf die Konten 1576 und 1570 bzw. 3730 und 3736!
Sind beide Aufwandskonten in der Beispielsbuchung als nicht skontierfähig angelegt, dann würde bei Ausgleich auch innerhalb der Skontofrist kein Skonto vorgeschlagen werden, eine Verbuchung von Skonto (z.B. bei manueller Betragseingabe) ist nicht möglich.