Hinweise:

      Standardmäßig ist die Kennung "skontierfähig" bei der Neuanlage für Konten mit der Kennung "Aufwandskonto" bzw. "Erlöskonto" eingeschaltet. Wird diese Option im Sachkontenstamm nicht geändert, erfolgt die Skontoberechnung über den vollen Rechnungsbetrag.

      Für Sachkonten mit anderen Kontokennungen kann die Option nicht geändert werden, diese sind ebenfalls immer skontierfähig.

      Der Skontovorschlag kann manuell überschrieben werden, wobei auch dann die Skontorückrechnung nur anhand des skontierfähigen OP-Vorgangs erfolgt.

      Eine Skontobuchung auf einen OP ist nur möglich, wenn die Skontobasis größer Null ist, d.h. mindestens ein bei der OP-Anlage verwendetes Erlös-/Aufwandskonto ist als skontierfähig angelegt.

      Sie können in OPos über die Funktion "OP ändern" pro internem OP-Vorgang die skontierfähig-Kennung abändern, z.B. wenn ein generell nicht skontierfähiger OP mit Skonto ausgebucht werden soll. Dies erfolgt über den Optionsschalter in der Spalte "SF" der Vorgangstabelle des Dialogs OP-Ändern.