Für Sachkonten mit der Kontenkennung "Aufwandskonto" und "Erlöskonto" kann die Option "skontierfähig" gesetzt werden. Die Option steuert, ob die bei einer OP-Anlage über dieses Konto gebuchten (Teil-)beträge in die Berechnungsbasis des Skontovorschlags einfließen. Damit ist es möglich, Teilbeträge einer Rechnung (z.B. Versandkosten) aus der automatischen Skontoberechnung auszuschließen: beim Aufwands-/Erlöskonto für Versandkosten wird die Skontierfähig-Kennung ausgeschaltet, bei den normalen Aufwands-/Erlöskonten wird dagegen die Skontierfähig-Kennung eingeschaltet. Wird nun die Ein-/Ausgangsrechnung als Splitbuchung eingebucht, dann wird die Skontobasis gemäß der auf die skontier-/nicht skontierfähigen Konten gebuchten Teilbeträge gebildet.
Konten mit anderen Kontenkennungen sind immer skontierfähig gesetzt, diese Einstellung kann bei diesen Konten nicht geändert werden.
Wichtig:
Der skontierfähige Betrag im OP dient nur zur Berechnung des Skontovorschlags,
d.h. dies ist nicht mit einem maximal pro OP verbuchbaren Skontobetrag zu
verwechseln!
Wird der OP mit Skonto ausgeglichen, dann erfolgt die
Steuerrückrechnung und Skontoverbuchung nur auf diejenigen Steuer und
Skontokonten, welche bei den skontierfähigen OP-Vorgängen hinterlegt
sind.
Weitere Hinweise und Beispiele zu den skontierfähigen Beträgen finden Sie im Abschnitt Skontierfähige Beträge (OP-Skontobasis).