Um eine Währung bei der Buchungserfassung verwenden zu können, müssen zu der Währung Kurse angegeben werden. Dazu öffnen Sie den Dialog Währungs-Kurse verwalten über das Menüband "Stammdaten", dort unter "Verwalten > Kurse verwalten". Nach Auswahl des Währungskürzels werden die eingegebenen Kurse angezeigt.
Hinweis:
Die Kursverwaltung hier betrifft nur Währungen mit variablem Wechselkurs zur
Mandantenwährung!
Die Angabe der festen EWS-Teilnehmerkurse für
Euro-Teilnehmerländer erfolgt im Datenbank-Installationsprogramm in der
EWS-Teilnehmertabelle!
Die Bedienung der Tabelle entspricht der Bedienung der Standard-Tabellen, Details dazu finden Sie unter Bedienung der Karteien im Kapitel Bedienung - allgemeine Hinweise.
Kurse werden in der ProFI Fibu mit einer Einheit (Bezugseinheit) geführt, diese muss bei jedem Kurs angegeben werden. Bei Kursangaben in Mengennotiz ist die Einheit immer 1, bei Kursangaben in Preisnotiz hängt die Einheit von der Währung ab: z.B. ist die Einheit im Falle des US-Dollars 1, bei japanischen Yen 100.
Beispiel
Preisnotiz:
Fremdwährung USD, 1 US-Dollar kostete zum 01.01.96 (Einheit 1)
1,45 DM. Entsprechend wird "1,45" als Kurs eingetragen.
Mengennotiz:
Fremdwährung USD, der Kurs wird zum 01.01.99 zu einem Euro
angegeben, d.h. 1 Euro kostet 1,1797 USD (Einheit 1). Entsprechend wird "1,1797"
als Kurs eingetragen.
Bei der Kursangabe ist abhängig von der Mandantenwährung folgendes zu beachten:
•Mandantenwährung ist Euro:
o Fremdwährung ist
Nicht-EWS-Währung (z.B. CHF):
Kurse werden gegenüber dem Euro in Mengennotiz angegeben.
o Fremdwährung ist (ehemalige)
EWS-Währung (z.B. FRF für historische Kurse vor 01.01.99 oder HRK für ein
neueres EWS-Land):
Kurse vor dem EWS-Beitritt der
jeweiligen Fremdwährung werden nach der Preisnotiz angegeben, Kurse
nach
dem EWS-Beitritt der jeweiligen Fremdwährung nach der Mengennotiz. Dadurch kann
sich ab dem Eurostart-Datum der Fremdwährung auch die Bezugseinheit ändern.
•Mandantenwährung
ist Nicht-EWS-Währung, z.B. Schw. Franken (CHF):
Kurse der
jeweiligen Fremdwährung werden nach der Preisnotiz angegeben,
unabhängig davon, ob es sich bei der Fremdwährung um eine EWS-Währung handelt
oder nicht.