• Der vorläufige Jahresabschluss kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
• Nach dem vorläufigen Jahresabschluss können Sie das vorläufig abgeschlossene Geschäftsjahr nur noch in der Buchungsart "Abschlussbuchungen" bebuchen. Diese Buchungsart erlaubt nicht alle Buchungen, insbesondere sind keine Kostenbuchungen mehr möglich! Weitere Hinweise zu dieser Buchungsart finden Sie im Kapitel "Buchen von Geschäftsvorfällen" im Abschnitt Buchungsart (Toolbar).
• Die GuV-Konten werden auf das in den Standardkonten eingestellte Gewinnkonto abgeschlossen.
• Falls Sie mit Anlagenbuchhaltung arbeiten: Nach einem vorläufigen Jahresabschluss wird das Geschäftsjahr in der Anlagenbuchhaltung endgültig geschlossen.