Diese Auswahlliste legt fest, was für eine Art von Buchung durchgeführt werden soll. Es stehen dabei folgende Optionen zur Verfügung:
•Abschlussbuchung
Abschlussbuchungen
dienen in erster Linie dazu, nach einem vorläufigen Jahresabschluss letzte
Buchungen (mit Einschränkungen, s.u.) zu erfassen. Die Buchungsart
Abschlussbuchung ist die einzige Buchungsart, die nach einem vorläufigen
Jahresabschluss für das vorläufig abgeschlossene Geschäftsjahr noch möglich ist.
Es ist jedoch auch möglich, Buchungen in der Buchungsart "Abschlussbuchungen"
bereits vor einem vorläufigen Jahresabschluss einzugeben.
Für
Abschlussbuchungen gilt:
o in der Auswertung Hauptabschlussübersicht werden Abschlussbuchungen in der Zeile "Abschluss-Saldo" ausgewiesen.
o Abschlussbuchungen werden grundsätzlich mit Belegdatum zum letzten Tag des nächsten abzuschließenden Geschäftsjahres gebucht.
o Die Zuordnung von
Abschlussbuchungen zu Perioden hängt davon ab, ob
der letzte Monat des nächsten abzuschließenden Geschäftsjahres bereits
abgeschlossen wurde oder nicht:
Wenn der zwölfte Monat noch nicht
abschlossen ist, dann werden Buchungen in der Buchungsart "Abschlussbuchung"
diesem zugeordnet.
Ist der zwölfte Monat bereits abgeschlossen, dann werden
Abschlussbuchungen der 13. Periode (auch beim periodenfreien Buchen!)
zugeordnet.
o Der Ausweis von
Abschlussbuchungen in den Auswertungen ist abhängig von
der Buchungsweise des Mandanten:
Bei periodenfreien Mandanten
werden die Abschlussbuchungen im letzten Monat des Geschäftsjahres ausgewiesen,
unabhängig davon, ob die Buchung der 12. oder der 13. Periode zugeordnet ist.
Einige Auswertungen (z.B. das Kontenblatt) bieten die Möglichkeit, den
Auswertungszeitraum auf die 13. Periode einzuschränken. In diesem Fall werden
nur solche Buchungen
angezeigt, die der 13. Periode zugeordnet sind.
Bei periodenbestimmten Mandanten
werden Abschlussbuchungen immer entsprechend der gebuchten Periode ausgewiesen
(also 12. oder 13. Periode, siehe oben). Achten Sie deshalb darauf, dass Sie als
Zeitraum bei den Auswertungen die 13. Periode gegebenenfalls berücksichtigen.
o Einschränkungen bei
Abschlussbuchungen:
1) Abschlussbuchungen werden ohne Steuer gebucht.
2)
Es sind keine Buchungen auf Anlagekonten möglich.
3) Kostenbuchungen sind bei
Abschlussbuchungen nur dann möglich, wenn im zentralen Einstellungsdialog die
Option "Abschlussbuchungen alternativ mit Kostenerfassung" gesetzt ist. In
diesem Fall erfolgt in der Buchungsmaske bei Auswahl der Buchungsart
"Abschlussbuchungen" eine Abfrage, ob die nachfolgenden Buchungen mit
Kostenbuchungen erfasst werden sollen (sofern in der jeweiligen Buchung
überhaupt ein Kostenkonto angesprochen wird).
Tipp: Abschlussbuchungen können auch als Splitbuchung erfasst werden. Falls Abschlussbuchungen mit Kostenerfassung gebucht werden und es werden in der Buchung Kostenkonten sowohl auf der Soll- als auch der Habenseite bebucht, so müssen solche Buchungen (auch bei einzeiligen Buchungen) als Splitbuchung erfasst werden.
•Anzahlungsrechnung
Diese
Buchungsart wird für Anzahlungsrechnungen (Abschlagsrechnungen) mit
Ist-Versteuerung verwendet. Wird diese Buchungsart verwendet, dann ist für den
Gesamtvorgang von Anzahlungsrechnung(en) und zugehöriger Schlussrechnung eine
gemeinsame Anzahlungsvorfall-Kennung zu vergeben, die alle Buchungen eines
Gesamtvorgangs kennzeichnet.
•Anzahlungsschlussrechnung
Diese
Buchungsart ist für die Schlussrechnungsbuchung (Endrechnung) von
Abschlagsrechnungen zu verwenden. Auch hier ist bei der Buchungserfassung die
Anzahlungsvorfall-Kennung des Gesamtvorgangs anzugeben.
•Laufende
Geschäftsvorfälle
Mit dieser Option werden alle Buchungen durchgeführt, die nicht
unter eine der anderen Buchungsarten fallen.
Hinweis: Verwenden Sie für
Umbuchungen zwischen steuerpflichtigen Sachkonten die Buchungsart
Umbuchungen.
•Eröffnungsbuchung
Mit dieser Option werden Saldovortragsbuchungen im ersten
Geschäftsjahr erzeugt. Diese dienen dazu, Saldenvorträge aus Ihrer bisherigen
Finanzbuchhaltung zu übernehmen. Eröffnungsbuchungen sind erfolgsneutral, haben
also keinen Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Eröffnungsbuchungen
können zu jedem Monatsersten im ersten Geschäftsjahr (sofern die betreffende
Periode noch nicht abgeschlossen ist) vorgenommen werden. Wenn Sie
Eröffnungsbuchungen mit Belegdatum (beim periodenfreien Buchen) bzw. Periode
(beim periodenbestimmten Buchen) nach dem ersten Monat des ersten
Geschäftsjahres erfassen, so beachten Sie, dass die Eröffnungsbuchungen in den
Auswertungen erst ab diesem Datum ausgewiesen werden. Wenn Sie beispielsweise
Eröffnungsbuchungen mit Periode oder Belegdatum Mai buchen, so werden diese z.B.
in der Summen- und Saldenliste erst ab dem Auswertungszeitraum Mai
berücksichtigt.
Beachten Sie zum Thema Eröffnungsbuchungen auch das separate
Kapitel Eröffnungsbuchungen.
•Steuerumbuchung
Mit dieser
Buchungsart können Korrektur- und Umbuchungen (z.B. zwischen Steuerkonten)
durchgeführt werden, die bei Erstellung der UStVA nicht berücksichtigt
werden sollen. Wenn Sie beispielsweise Umbuchungen von Steuerkonten auf ein
Finanzamt-Verrechnungskonto durchführen, so sollten Sie diese Umbuchungen in
dieser Buchungsart durchführen, damit Ihre Umsatzsteuervoranmeldung durch die
Umbuchungen nicht verfälscht wird.
•Umbuchung
Diese Buchungsart ist
für Umbuchungen zwischen zwei steuerpflichtigen Sachkonten vorgesehen.
Einschränkungen:
a) beide Konten müssen die identische Steuerart (nicht nur den gleichen
Steuersatz!) haben. Beispielsweise sind Umbuchungen zwischen
umsatzsteuerpflichtigen und vorsteuerpflichtigen Konten oder Umbuchungen
zwischen Konten mit Umsatzsteuer Regel und Umsatzsteuer ermäßigt (auch wenn
diese der gleichen Steuerklasse(!) angehören) nicht erlaubt.
Solche
Umbuchungen sind nur über ein Verrechnungskonto mit der Einstellung "keine
Steuer" als "laufender Geschäftsvorfall" möglich.
b) Forderungs- und
Verbindlichkeitskonten sowie Anlagekonten bei aktivierter Anlagenbuchhaltung
können nicht direkt bebucht werden,
c) Umbuchungen zwischen zwei als
Kostenkonto angelegten Sachkonten können nur als Splittbuchung (Soll- oder
Habensplitt, kein beidseitiger Splitt!) erfasst werden. Sie können jedoch auch
bei einer Splittbuchung auf der Aufteilungsseite nur eine Buchungszeile
erfassen.
•ER-Differenzen
Mit dieser
Buchungsart können bei EWS-Mandanten (also mit urspr. Hauswährung DM oder ATS)
Euro-Differenzen ausgeglichen werden, welche durch Summierung und Umrechnung von
Gesamtsalden entstehen (z.B. Gesamtsaldo eines Konto am Jahresende ist 0,00 ATS,
aber 0,01 EUR), indem Nur-EWS-Mandantenwährungs- oder Nur-EUR-Buchungen
vorgenommen werden (z.B.0,01 DM/0,00 EUR)
Als Soll- oder Habenkonto muss in
dieser Buchungsart immer ein Konto der Art "Euro-Differenzenkonto” angegeben
werden. Wird in einem der Kontenfelder als Kontonummer eine Null eingegeben,
dann wird das erste Euro-Differenzenkonto automatisch vorgeschlagen.
Als
Buchungswährungen sind nur die urspr. Mandantenwährung oder EUR zulässig, die
Währungsauswahl ist deshalb gesperrt. Verwenden Sie im Betragsfeld die
F4-Taste, um zwischen der urspr. Mandantenwährung und EUR
umzuschalten!
Die Buchung erfolgt nur in der angegebenen Währung
und nicht parallel in der urspr. Mandantenwährung und EUR wie z.B. in der
Buchungsart "Laufende Geschäftsvorfälle”! Aus diesem Grund werden in den
Währungsanzeigen unterhalb des Betragsfeldes auch keine umgerechneten Beträge
angezeigt.
Splitbuchungen sind in dieser Buchungsart nicht möglich, außerdem
erfolgen keine Steuer- und Kostenbuchungen.
Hinweis:
Die Buchungsart ER-Differenzen ist nicht mit den "normalen”
Euro-Rundungsdifferenzenbuchungen zu verwechseln, welche vom System automatisch
erzeugt werden, sofern innerhalb einer Buchung eine
Umrechnungs-/Rundungsdifferenz entsteht! Diese sind davon unabhängig und werden
automatisch vorgenommen.
Urspr. Mandantenwährungs- / EUR-Differenzen in den
Eröffnungswerten der Sachkonten können durch die Anpassung der Eröffnungswerte
(Menüband "Bearbeiten", dort unter "Buchen > Eröffnungsbuchungen")
vorgenommen werden.