Buchungsart

Diese Auswahlliste legt fest, was für eine Art von Buchung durchgeführt werden soll. Es stehen dabei folgende Optionen zur Verfügung:

      Abschlussbuchung
Abschlussbuchungen dienen in erster Linie dazu, nach einem vorläufigen Jahresabschluss letzte Buchungen (mit Einschränkungen, s.u.) zu erfassen. Die Buchungsart Abschlussbuchung ist die einzige Buchungsart, die nach einem vorläufigen Jahresabschluss für das vorläufig abgeschlossene Geschäftsjahr noch möglich ist. Es ist jedoch auch möglich, Buchungen in der Buchungsart "Abschlussbuchungen" bereits vor einem vorläufigen Jahresabschluss einzugeben.
Für Abschlussbuchungen gilt:

in der Auswertung Hauptabschlussübersicht werden Abschlussbuchungen in der Zeile "Abschluss-Saldo" ausgewiesen.

Abschlussbuchungen werden grundsätzlich mit Belegdatum zum letzten Tag des nächsten abzuschließenden Geschäftsjahres gebucht.

Die Zuordnung von Abschlussbuchungen zu Perioden hängt davon ab, ob der letzte Monat des nächsten abzuschließenden Geschäftsjahres bereits abgeschlossen wurde oder nicht:
Wenn der zwölfte Monat noch nicht abschlossen ist, dann werden Buchungen in der Buchungsart "Abschlussbuchung" diesem zugeordnet.
Ist der zwölfte Monat bereits abgeschlossen, dann werden Abschlussbuchungen der 13. Periode (auch beim periodenfreien Buchen!) zugeordnet.

Der Ausweis von Abschlussbuchungen in den Auswertungen ist abhängig von der Buchungsweise des Mandanten:
Bei periodenfreien Mandanten werden die Abschlussbuchungen im letzten Monat des Geschäftsjahres ausgewiesen, unabhängig davon, ob die Buchung der 12. oder der 13. Periode zugeordnet ist. Einige Auswertungen (z.B. das Kontenblatt) bieten die Möglichkeit, den Auswertungszeitraum auf die 13. Periode einzuschränken. In diesem Fall werden nur solche Buchungen angezeigt, die der 13. Periode zugeordnet sind.
Bei periodenbestimmten Mandanten werden Abschlussbuchungen immer entsprechend der gebuchten Periode ausgewiesen (also 12. oder 13. Periode, siehe oben). Achten Sie deshalb darauf, dass Sie als Zeitraum bei den Auswertungen die 13. Periode gegebenenfalls berücksichtigen.

Einschränkungen bei Abschlussbuchungen:
1) Abschlussbuchungen werden ohne Steuer gebucht.
2) Es sind keine Buchungen auf Anlagekonten möglich.
3) Kostenbuchungen sind bei Abschlussbuchungen nur dann möglich, wenn im zentralen Einstellungsdialog die Option "Abschlussbuchungen alternativ mit Kostenerfassung" gesetzt ist. In diesem Fall erfolgt in der Buchungsmaske bei Auswahl der Buchungsart "Abschlussbuchungen" eine Abfrage, ob die nachfolgenden Buchungen mit Kostenbuchungen erfasst werden sollen (sofern in der jeweiligen Buchung überhaupt ein Kostenkonto angesprochen wird).

Tipp:   Abschlussbuchungen können auch als Splitbuchung erfasst werden. Falls Abschlussbuchungen mit Kostenerfassung gebucht werden und es werden in der Buchung Kostenkonten sowohl auf der Soll- als auch der Habenseite bebucht, so müssen solche Buchungen (auch bei einzeiligen Buchungen) als Splitbuchung erfasst werden.

      Anzahlungsrechnung
Diese Buchungsart wird für Anzahlungsrechnungen (Abschlagsrechnungen) mit Ist-Versteuerung verwendet. Wird diese Buchungsart verwendet, dann ist für den Gesamtvorgang von Anzahlungsrechnung(en) und zugehöriger Schlussrechnung eine gemeinsame Anzahlungsvorfall-Kennung zu vergeben, die alle Buchungen eines Gesamtvorgangs kennzeichnet.

      Anzahlungsschlussrechnung
Diese Buchungsart ist für die Schlussrechnungsbuchung (Endrechnung) von Abschlagsrechnungen zu verwenden. Auch hier ist bei der Buchungserfassung die Anzahlungsvorfall-Kennung des Gesamtvorgangs anzugeben.

      Laufende Geschäftsvorfälle
Mit dieser Option werden alle Buchungen durchgeführt, die nicht unter eine der anderen Buchungsarten fallen.
Hinweis: Verwenden Sie für Umbuchungen zwischen steuerpflichtigen Sachkonten die Buchungsart Umbuchungen.

      Eröffnungsbuchung
Mit dieser Option werden Saldovortragsbuchungen im ersten Geschäftsjahr erzeugt. Diese dienen dazu, Saldenvorträge aus Ihrer bisherigen Finanzbuchhaltung zu übernehmen. Eröffnungsbuchungen sind erfolgsneutral, haben also keinen Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Eröffnungsbuchungen können zu jedem Monatsersten im ersten Geschäftsjahr (sofern die betreffende Periode noch nicht abgeschlossen ist) vorgenommen werden. Wenn Sie Eröffnungsbuchungen mit Belegdatum (beim periodenfreien Buchen) bzw. Periode (beim periodenbestimmten Buchen) nach dem ersten Monat des ersten Geschäftsjahres erfassen, so beachten Sie, dass die Eröffnungsbuchungen in den Auswertungen erst ab diesem Datum ausgewiesen werden. Wenn Sie beispielsweise Eröffnungsbuchungen mit Periode oder Belegdatum Mai buchen, so werden diese z.B. in der Summen- und Saldenliste erst ab dem Auswertungszeitraum Mai berücksichtigt.
Beachten Sie zum Thema Eröffnungsbuchungen auch das separate Kapitel Eröffnungsbuchungen.

      Steuerumbuchung
Mit dieser Buchungsart können Korrektur- und Umbuchungen (z.B. zwischen Steuerkonten) durchgeführt werden, die bei Erstellung der UStVA nicht berücksichtigt werden sollen. Wenn Sie beispielsweise Umbuchungen von Steuerkonten auf ein Finanzamt-Verrechnungskonto durchführen, so sollten Sie diese Umbuchungen in dieser Buchungsart durchführen, damit Ihre Umsatzsteuervoranmeldung durch die Umbuchungen nicht verfälscht wird.

      Umbuchung
Diese Buchungsart ist für Umbuchungen zwischen zwei steuerpflichtigen Sachkonten vorgesehen.
Einschränkungen:
a) beide Konten müssen die identische Steuerart (nicht nur den gleichen Steuersatz!) haben. Beispielsweise sind Umbuchungen zwischen umsatzsteuerpflichtigen und vorsteuerpflichtigen Konten oder Umbuchungen zwischen Konten mit Umsatzsteuer Regel und Umsatzsteuer ermäßigt (auch wenn diese der gleichen Steuerklasse(!) angehören) nicht erlaubt.
Solche Umbuchungen sind nur über ein Verrechnungskonto mit der Einstellung "keine Steuer" als "laufender Geschäftsvorfall" möglich.
b) Forderungs- und Verbindlichkeitskonten sowie Anlagekonten bei aktivierter Anlagenbuchhaltung können nicht direkt bebucht werden,
c) Umbuchungen zwischen zwei als Kostenkonto angelegten Sachkonten können nur als Splittbuchung (Soll- oder Habensplitt, kein beidseitiger Splitt!) erfasst werden. Sie können jedoch auch bei einer Splittbuchung auf der Aufteilungsseite nur eine Buchungszeile erfassen.

      ER-Differenzen
Mit dieser Buchungsart können bei EWS-Mandanten (also mit urspr. Hauswährung DM oder ATS) Euro-Differenzen ausgeglichen werden, welche durch Summierung und Umrechnung von Gesamtsalden entstehen (z.B. Gesamtsaldo eines Konto am Jahresende ist 0,00 ATS, aber 0,01 EUR), indem Nur-EWS-Mandantenwährungs- oder Nur-EUR-Buchungen vorgenommen werden (z.B.0,01 DM/0,00 EUR)
Als Soll- oder Habenkonto muss in dieser Buchungsart immer ein Konto der Art "Euro-Differenzenkonto” angegeben werden. Wird in einem der Kontenfelder als Kontonummer eine Null eingegeben, dann wird das erste Euro-Differenzenkonto automatisch vorgeschlagen.
Als Buchungswährungen sind nur die urspr. Mandantenwährung oder EUR zulässig, die Währungsauswahl ist deshalb gesperrt. Verwenden Sie im Betragsfeld die F4-Taste, um zwischen der urspr. Mandanten­währung und EUR umzuschalten!
Die Buchung erfolgt nur in der angegebenen Währung und nicht parallel in der urspr. Mandantenwährung und EUR wie z.B. in der Buchungsart "Laufende Geschäftsvorfälle”! Aus diesem Grund werden in den Währungsanzeigen unterhalb des Betragsfeldes auch keine umgerechneten Beträge angezeigt.
Splitbuchungen sind in dieser Buchungsart nicht möglich, außerdem erfolgen keine Steuer- und Kostenbuchungen.

Hinweis:        Die Buchungsart ER-Differenzen ist nicht mit den "normalen” Euro-Rundungsdifferenzenbuchungen zu verwechseln, welche vom System automatisch erzeugt werden, sofern innerhalb einer Buchung eine Umrechnungs-/Rundungsdifferenz entsteht! Diese sind davon unabhängig und werden automatisch vorgenommen.
Urspr. Mandantenwährungs- / EUR-Differenzen in den Eröffnungswerten der Sachkonten können durch die Anpassung der Eröffnungswerte (Menüband "Bearbeiten", dort unter "Buchen > Eröffnungsbuchungen") vorgenommen werden.