Bei Mandanten mit monatlicher Verbuchung der AfA wird im Rahmen des Jahres-AfA-Laufs nur noch der Anteil des Jahres-AfA-Plans verarbeitet, der noch nicht über Monats-AfA-Läufe abgedeckt ist (Differenzprinzip).
Bitte beachten Sie hierzu den Abschnitt Monats-AfA und Jahres-AfA.