Für Kostenbuchungen bei manueller AfA (planmäßige bzw. Sonder-AfA) gilt ebenfalls wie bereits ausgeführt: eine Kostenbuchung wird dann erzeugt, wenn im Buchungsdialog eine Kostenart angegeben wurde.
Wenn Sie eine kostenrechnungsseitige Verbuchung der manuellen AfA vornehmen und es ist bereits kalkulatorische AfA für das betreffende Anlagegut verbucht worden, dann müssen Sie in der Kostenrechnung eventuell einen Abgleich zwischen der gebuchten kalkulatorischen AfA und der manuellen AfA über eine Sekundärkostenbuchung vornehmen, falls nur einer der beiden AfA-Werte in der Kostenrechnung einfließen soll.
Die manuelle AfA ist nicht mit der außerplanmäßigen AfA zu verwechseln, auch wenn die außerplanmäßige AfA "manuell" gebucht wird.
Die manuelle AfA tritt an Stelle der vom Programm ermittelten Jahres-AfA (d.h. die Anlage wird bei der programmseitigen AfA-Ermittlung nicht mehr berücksichtigt), die außerplanmäßige AfA dagegen wird zusätzlich zur vom Programm ermittelten Jahres-AfA gebucht. Für die Kostenrechnung bedeutet dies, dass bei Buchung der außerplanmäßigen AfA - falls gewünscht - auch die Kostenbuchung für die außerplanmäßige AfA vorzunehmen ist.