Kalkulatorische Kosten verbuchen

Dieser Eintrag dient zur Ermittlung und Verbuchung der monatlichen kalkulatorischen Kosten..

Wenn Sie keine kalkulatorischen Kosten in der Anlagenbuchhaltung verwalten, die kalkulatorischen Kosten jedoch trotzdem verbuchen müssen, weil Sie mit Kostenrechnung in der Finanzbuchhaltung arbeiten, steht Ihnen die Funktion Übergehen (siehe Abschnitt Schaltfläche Rechnen / Schaltfläche Übergehen unten) zur Verfügung.

Die Verbuchung der kalkulatorischen Kosten ist gesperrt, wenn

      der nächste abzurechnende Monat noch nicht vergangen ist (z.B. kann der Monat Juli frühestens am 01.08. desselben Jahres kalkulatorisch abgerechnet werden)

      das Geschäftsjahr, in welches der nächste abzurechnende Monat fällt, noch nicht eröffnet ist

      sich noch Buchungen im Übergabestapel der Anlagenbuchhaltung befinden

      sich in der Finanzbuchhaltung noch ein unverbuchter Stapel mit kalkulatorischen Kosten befindet

      Sie keine Benutzerrechte für diese Funktion haben.

 

Wichtig:         Bevor Sie die Verbuchung der kalkulatorischen Kosten vornehmen prüfen und setzen Sie die Einstellungen für die kalkulatorischen Kosten!

Für die Verbuchung der kalkulatorischen Kosten sind folgende Einstellungen entscheidend:

      Die globalen Einstellungen der Anlagenbuchhaltung (zentraler Einstellungs-Dialog, dort unter "Anbu > Kalk. Kosten"). Details dazu finden Sie im Kapitel Registerkarte Abschreibung.

      Die Einstellungen zur kalkulatorischen Abschreibung pro Anlagegut (Registerkarte "Kalk. AfA und Werte" in der Anlagenstammsatz-Karte). Hier muss insbesondere ein Startdatum für die kalkulatorische Abschreibung gesetzt sein, damit kalkulatorische Kosten berechnet werden! Weitere Details zu den Einstellungen im Anlagegut finden Sie im Abschnitt Registerkarte Kalk.AfA und Werte.

Weitere detaillierte Hinweise zu den kalkulatorischen Kosten finden Sie in den Übersichtskapiteln Hinweise zu kalkulatorischen Kosten und Zusammenarbeit mit der Kostenrechnung.

Nach der Verbuchung der kalkulatorischen Kosten für ein Anlagegut gilt die Anlage als bebucht, d.h. bestimmte Änderungen in den Stammdaten sowie Löschen bzw. Reimport von Altbestand ist nicht mehr möglich!

Geplante Anlagegüter und Anlagen im Bau werden bei den kalkulatorischen Kosten generell nicht berücksichtigt, da diese noch nicht aktiviert wurden.

Nach Aufruf der Funktion "kalkulatorische Kosten" öffnet sich eine Tabelle, in der alle diejenigen Anlagen aufgeführt werden, für die eine Berechnung der kalkulatorischen Kosten stattfindet:

Im oberen Bereich des Dialogs stehen folgende Funktionen zur Verfügung: