Startet die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibung und Zinsen, ggf. ergänzt um die Berechnung der kalkulatorischen Sonderposten-Auflösung und deren Zinsen. Die Ergebnisse werden in der Tabelle in den entsprechenden Spalten angezeigt. Diejenigen Anlagegüter, für die im angezeigten Zeitraum kalkulatorische Kosten anfallen, sind in der Tabelle mit einem Häkchen markiert, die übrigen werden aus der Tabelle entfernt.
Hinweis:
Wenn das Füllen der Tabelle keine Anlagenstammsätze liefert für die
kalkulatorische AfA
bzw. Zinsen zu verbuchen sind, ist die Schaltfläche Rechnen durch die
Schaltfläche Übergehen ersetzt. Wenn Sie
auf die Schaltfläche Übergehen klicken, wird die Verbuchung der kalkulatorischen
Kosten für die Anlagegüter für diesen Monat übergangen und der nächste
abzurechnende Monat hochgesetzt.
Sie müssen diese Funktion auch dann
ausführen, wenn Sie in der Finanzbuchhaltung zwar mit Kostenrechnung bzw.
-erfassung arbeiten, in der Anlagenbuchhaltung jedoch keine kalkulatorischen
Kosten erfassen. Die Finanzbuchhaltung überprüft vor einem Periodenabschluss, ob
die kalkulatorischen Kosten der Anlagenbuchhaltung bereits verbucht worden
sind.