Schaltfläche Rechnen / Schaltfläche Übergehen

Startet die Berechnung der kalkulatorischen Abschreibung und Zinsen, ggf. ergänzt um die Berechnung der kalkulatorischen Sonderposten-Auflösung und deren Zinsen. Die Ergebnisse werden in der Tabelle in den entsprechenden Spalten angezeigt. Diejenigen Anlagegüter, für die im angezeigten Zeitraum kalkulatorische Kosten anfallen, sind in der Tabelle mit einem Häkchen markiert, die übrigen werden aus der Tabelle entfernt.

Hinweis:        Wenn das Füllen der Tabelle keine Anlagenstammsätze liefert für die kalkulatorische AfA bzw. Zinsen zu verbuchen sind, ist die Schaltfläche Rechnen durch die Schaltfläche Übergehen ersetzt. Wenn Sie auf die Schaltfläche Übergehen klicken, wird die Verbuchung der kalkulatorischen Kosten für die Anlagegüter für diesen Monat übergangen und der nächste abzurechnende Monat hochgesetzt.
Sie müssen diese Funktion auch dann ausführen, wenn Sie in der Finanzbuchhaltung zwar mit Kostenrechnung bzw. -erfassung arbeiten, in der Anlagenbuchhaltung jedoch keine kalkulatorischen Kosten erfassen. Die Finanzbuchhaltung überprüft vor einem Periodenabschluss, ob die kalkulatorischen Kosten der Anlagenbuchhaltung bereits verbucht worden sind.