Jahres-AfA

Die steuerlichen Jahres-AfA-Buchungen werden kostenrechnungsseitig nicht betrachtet, da in der Kostenrechnung die kalkulatorische AfA maßgeblich ist.

Wenn die kalkulatorische AfA identisch zur steuerlichen AfA geführt werden soll, so dass am Jahresende die Summe der monatlichen kalkulatorischen AfA gleich der steuerlichen Jahres-AfA ist, dann ist in den globalen Einstellungen der Anlagenbuchhaltung die Option "Kalkulatorische AfA gemäß Abschreibungsplan ermitteln" zu setzen. Details hierzu finden Sie im Abschnitt Kalkulatorische AfA gemäß Abschreibungsplan / Kalkulatorische AfA wie steuerliche AfA.