Hierunter ist zu verstehen, dass für einen Mandanten neben dem primären Abschluss (z.B. steuerlicher Abschluss) noch weitere parallele Jahresabschlüsse nach anderen Rechnungslegungsvorschriften (z.B. HGB, IFRS, US-GAAP) erstellt werden sollen.
Hierbei ist zu beachten, dass alle Buchungen im führenden Kreis auch in den Nebenkreisen gelten, d.h. ein Anlagegut, dass über den führenden Kreis eingebucht wurde, ist auch in allen nicht führenden Kreisen vorhanden.
Werden Anlagegüter zwischen den führenden und den nicht führenden Kreisen unterschiedlich abgeschrieben (z.B. unterschiedliche AfA-Art oder Abschreibungsdauer), dann werden in den nicht führenden Buchungskreisen bei abweichenden Beträgen nur die Differenzen zum führenden Buchungskreis gebucht.
Um ein Anlagegut in einem der Nebenkreise mit anderen AHK oder Abschreibungsmodalitäten zu führen, muss im Anlagenstammsatz in der entsprechenden Buchungskreis-Karteikarte die "Ändern"-Schaltfläche betätigt werden, um die abweichenden Werte zu erfassen, worauf sich anschließend der Buchungsdialog mit der Bewegungsart "Neubewertung" öffnet um den Vorgang abzuschließen. Anschließend kann das Anlagegut sowohl im Haupt- als auch im Nebenkreis bebucht werden. Bei Buchungen (in der Anlagenbuchhaltung) im Hauptkreis kann gewählt werden, ob diese nur dort oder auch in den Nebenkreisen gültig sein soll, Buchungen im Nebenkreis sind nur dort wirksam.