Buchungs- und Auswertungskreise für parallele Abschlüsse anlegen

Zur Erläuterung der notwendigen Einstellungen wird von folgendem Beispiel ausgegangen:

Im führenden Buchungskreis soll steuerlich bilanziert werden, zusätzlich sollen die HGB- und IFRS-Bilanz über je einen Nebenbuchungskreis (=nicht führend) erstellt werden:

      Für den steuerlichen Jahresabschluss ist ein Buchungskreis anzulegen, wobei die Optionen "nicht führend" und "gesperrt für Anbu" nicht gesetzt werden und in der Spalte "für parallelen Anbu-Abschluss" das Startdatum der Anlagenbuchhaltung hinterlegt wird.

      Für die Abschlüsse nach HBG und IFRS ist je ein weiterer Buchungskreis anzulegen, bei dem die Option "nicht führend" zu aktivieren ist. Als Startdatum für die Anbu kann hier auch das Startdatum der Anlagenbuchhaltung, aber auch ein späterer Geschäftsjahresbeginn als im führenden Kreises angegeben werden (sofern dieses Geschäftsjahr noch nicht abgeschlossen ist).
Bei einem späteren Beginn ist es möglich, ausschließlich für die neuen Nebenkreise einen Import von Anlagenstammsätzen durchzuführen.

Als führender Buchungskreis muss derjenige gewählt werden, in dem die Anlagegüter geführt werden, die nach allen abzubildenden Rechnungslegungsvorschriften bilanziert werden dürfen/müssen. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn es Anlagegüter gibt, die nur in einem der Nebenkreise (im Beispiel also HGB oder IFRS) zu aktivieren sind.

Hintergrund: Anlagen, die einem führenden Buchungskreis zugeordnet sind, werden automatisch auch in allen nicht führenden Kreisen geführt.

Auswertungskreise

Für das obige Beispiel müssen mindestens 3 Auswertungskreise angelegt werden, einen für jeden Abschlusskreis. Jedem Auswertungskreis nach Rechnungslegungsvorschrift muss stets der führende Buchungskreis und der jeweilige Nebenkreis zugeordnet werden:

      "Steuerlicher Abschluss": dieser Auswertungskreis enthält nur den führenden Buchungskreis

      "HGB": dieser Auswertungskreis enthält den führenden Buchungskreis sowie den HGB-Kreis

      "IFRS": dieser Auswertungskreis enthält den führenden Buchungskreis sowie den IFRS-Kreis

Zusätzlich kann es sinnvoll sein, zu Kontrollzwecken für jeden Buchungskreis einen eigenen Auswertungskreis einzurichten, so dass bei Bedarf die Buchungen des jeweiligen Kreises gesondert überprüft werden können.

Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass es für eine Rechnungslegungsvorschrift auswertungsseitig nicht sinnvoll ist, mehrere nicht führende Buchungskreise (Nebenkreise) zusammenzunehmen, da die Anlagenbuchhaltung als Abschlusskreis immer die führenden Buchungskreise und genau einen weiteren Nebenkreis betrachtet.

Aus dem o.g. wird deutlich, dass auch beim Filialkonzept Jahresabschlüsse nach unterschiedlicher Rechnungslegung abgebildet werden können, da es dabei für die Anlagenbuchhaltung keine Rolle spielt, ob es nur einen oder mehrere führende Buchungskreise gibt. Weitere führende Buchungskreise müssen lediglich in die entspr. Auswertungskreise nach Rechnungslegungsvorschrift aufgenommen werden.