Einbuchung eines Sammelpostens

Die Sammelposten werden wie folgt abgebildet:

1.  Pro Geschäftsjahr (ab dem 1.1.08) ist ein eigener Sammelposten für die im Laufe des jeweiligen Geschäftsjahres angeschafften GWG anzulegen.

2.  Das erste GWG, welches für ein Geschäftsjahr angeschafft wird, wird als Zugang eingebucht und führt - wie bei sonstigen Anlagenzugängen auch - zur Entstehung eines Anlagestammsatzes, d.h. des Sammelpostens.

3.  Weitere GWG, welche im Geschäftsjahr angeschafft werden, werden dem in Schritt 1 angelegten Anlagegut als Teilzugänge zugeordnet.

4.  Im nächsten Geschäftsjahr ist wieder ein neuer Sammelposten wie unter 2. beschrieben anzulegen.

Die Einbuchung der GWGs als Zugang mit Teilzugängen sorgt dafür, dass in den Auswertungen der Anlagenbuchhaltung (insbesondere Anlagengitter und Inventarlisten) nur ein Anlagegut als Sammelposten ausgewiesen wird, was vom Gesetzgeber auch so vorgesehen ist.