Anlagenstammsatz bearbeiten

Um einen Stammsatz zu bearbeiten, wählen Sie die zu ändernde Anlage in der Tabelle der Anlagenstämme aus und klicken anschließend auf die Schaltfläche Bearbeiten.

Die Funktionen der Eingabefelder in der Maske "Anlagenstammsatz bearbeiten" sind im Kapitel Anlagenstammsatz-Karte beschrieben, Änderungen müssen mit OK übernommen werden.

Bestimmte Einstellungen (insbesondere die Abschreibungseinstellungen) sind nur änderbar, solange eine Anlage noch nicht in einem Jahresabschluss berücksichtigt wurde oder (Teil-)abgänge nach dem nächsten abzuschließenden Geschäftsjahr gebucht wurden. An deaktiven Anlagen können ebenfalls keine Änderungen mehr vorgenommen werden.

Bei Änderung eines Anlagenstammsatzes ist Feld "Änderungen sind gültig ab" (oberhalb der Schaltflächen des Dialogs) das Datum anzugeben, ab dem die Änderung gültig sein soll. Dieses Feld ist erst sichtbar, wenn es aktuelle Änderungen im Stammsatz gibt. Für die Eingabe des Datums stehen die gleichen Möglichkeiten zur Verfügung wie in anderen Datumsfeldern in syska ProFI, also z.B. "h" für "heute", "1308" für "13. August des aktuellen Jahres". Auch ein zukünftiges Datum ist möglich.

Es können mehrere Eigenschaften auf einmal geändert werden. Das angegebene Gültigkeitsbeginndatum bezieht sich in diesem Fall auf alle Änderungen, die gleichzeitig mit OK gespeichert werden.

Der Wert einer Eigenschaft ist immer gültig für den Zeitraum von Gültigkeitsbeginn dieses Wertes bis zum Gültigkeitsbeginn der nächsten Änderung dieser Eigenschaft. Wird dieselbe Eigenschaft mehrfach mit demselben Gültigkeitsbeginn geändert, so ist allein die letzte Änderung relevant.

Die Gültigkeitszeiträume der Stammdatenänderungen wirken sich beim Aufruf von Auswertungen sowie bei der Verarbeitung von kalkulatorischen Kosten aus.

Alle Änderungen werden in der Auswertung Änderungsbeleg ausgewiesen. Im Anlagenstammsatz sind die zuletzt erfassten Eigenschaften zu sehen.

Für folgende Stammsatz-Eigenschaften gelten abweichende Gültigkeitszeiträume:

      Inventarnummer, Bezeichnung:
Es wird davon ausgegangen, dass dies keine Umwidmung darstellt, sondern eine Fehlerkorrektur. Daher sind solche Änderungen immer rückwirkend ab Anschaffungsdatum gültig.

Angaben zu Normal- bzw. Sonderabschreibung:
Änderungen von AfA-Plan-relevanten Feldern (also z.B.    Nutzungsdauer, AfA-Methode oder AfA-Prozentsatz) sind immer gültig für den gesamten noch nicht abgeschlossenen Nutzungszeitraum der Anlage, also ab Beginn des nächsten abzuschließenden Geschäftsjahres – bzw. ab AfA-Beginndatum, falls das Anschaffungsjahr noch offen ist.
Die AfA-Pläne und deren Verteilung auf die AfA-Monatswerte werden automatisch neu berechnet.

Hinweis: Bei Mandanten mit aktiver Einstellung "Normal- und Sonder-AfA monatlich buchen" sollten nach einer Änderung von Angaben zur Normal- oder Sonderabschreibung die schon verarbeiteten Monats-AfA-Läufe für den relevanten Zeitraum wiederholt werden, mindestens für den letzten schon abgerechneten Monat jedes betroffenen Geschäftsjahres. Dabei werden auch die Werte für vorangegangene geänderte Monate, deren AfA-Lauf nicht wiederholt wurde, berücksichtigt.

Beispiel zur Änderung der Nutzungsdauer: offen sind die Jahre 2023 und 2024 (Geschäftsjahr entspricht Kalenderjahr), Monats-AfA wurde bereits durchgeführt bis Mai 2024. Die Änderung der Nutzungsdauer einer Anlage wirkt sich auf die AfA-Pläne und AfA-Monatswerte ab 2023 aus:

      Die Wiederholung des Monats-AfA-Laufs für Dezember 2023 ordnet die Monats-AfA-Änderungen für den Zeitraum "Januar – Dezember 2023" summiert der Periode "2023 Dezember" zu.

      Die Wiederholung des Monats-AfA-Laufs für Mai 2024 ordnet die Monats-AfA-Änderungen für den Zeitraum "Januar – Mai 2024" summiert der Periode "2024 Mai" zu.

      Wird der Monats-AfA-Lauf für Mai 2024 nicht wiederholt, fließen die Monats-AfA-Änderungen für den Zeitraum "Januar – Mai 2024" mit in die Monats-AfA-Buchung der Periode "2024 Juni".