Wichtige Hinweise zum Rückgängig machen

      Wenn ein offener Posten im Zahlungsvorschlag fälschlicherweise zum Zahlungsverkehr ausgewählt wurde, kann man ihn hierüber wieder zu einem "normalen" offenen Posten machen.

      Wenn ein OP mit falschem Betrag im Zahlungsvorschlag zum Zahlungsverkehr ausgewählt wurde (z.B. bei falschem Skontoabzug) kann aus dem Posten wieder ein normaler OP gemacht werden, der mit geänderten Beträgen erneut zum Zahlungsverkehr ausgewählt werden kann.
Voraussetzung dafür ist, dass der (falsche) Posten noch nicht an die Bank gegeben wurde.

      Wird ein Posten aus einem bereits durchgeführten Zahlungslauf (d.h. Zahlungsverkehrsdatei erzeugt/Formulardruck erfolgt), so muss der Zahlungslauf erneut durchgeführt und die Datei/Druck erneut erzeugt werden.

      Wenn ein Posten im Zahlungslauf von der Bank nicht erfolgreich bearbeitet werden konnte (z.B. wegen fehlerhafter Bankverbindung, ungenügende Deckung), kann dieser über die "Rückgängig"-Funktion wieder zu einem "normalen" offenen Posten gemacht werden, während die restlichen Posten des Zahlungslaufs (nach Freigabe des Zahlungslaufs) verbucht werden.