Voraussetzungen

      Es muss ein Transitkonto über die Sachkontenverwaltung der Finanzbuchhaltung angelegt sein. Dieses Konto ist als "Bilanzkonto" anzulegen und muss die Kennung "Finanzkonto (Transit)" erhalten.

      Wenn dieses Konto auch als Zwischenkonto für den Zahlungsverkehr verwendet werden soll, ist diesem in der Finanzbuchhaltung eine eigene Bankverbindung zuzuweisen.

      Es muss in den Benutzerrechten im DB-Installationsprogramm das Recht zum Bebuchen von Transitkonten vergeben worden sein.