• Es muss ein Transitkonto über die Sachkontenverwaltung der Finanzbuchhaltung angelegt sein. Dieses Konto ist als "Bilanzkonto" anzulegen und muss die Kennung "Finanzkonto (Transit)" erhalten.
• Wenn dieses Konto auch als Zwischenkonto für den Zahlungsverkehr verwendet werden soll, ist diesem in der Finanzbuchhaltung eine eigene Bankverbindung zuzuweisen.
• Es muss in den Benutzerrechten im DB-Installationsprogramm das Recht zum Bebuchen von Transitkonten vergeben worden sein.