Voraussetzungen

In jedem Fall gilt: Bevor Sie Mahntexte für eine Sprache anlegen können, müssen Sie der Sprache eine Mahnvorlage zugewiesen haben.

Wenn Sie nicht mit den Standardeinstellungen "alle Sprachen" bzw. "keine Sprache", sondern mit "richtigen" Sprachen arbeiten möchten, so sind die gewünschten Sprachen vorher anzulegen. Die Sprachen werden im Menüband "Stammdaten", dort unter "Verwalten > Sprachen", verwaltet.