Verzugszinsen/Guthabenzinsen

Wenn Sie Verzugszinsen ausweisen möchten, können Sie den zu verwendenden Prozentsatz für diese Mahnstufe hier angeben. Basis für die Zinszahlenberechnung sind die in der Mahnvorlagenverwaltung hinterlegten Zinstage pro Jahr. Die Zinsberechnung erfolgt pro mahnbarem Einzel-OP.

Wenn Sie negativen Posten, die auf der Mahnung zusätzlich mit angedruckt werden, mit einer Guthabenverzinsung ausweisen möchten (z.B. um bei auf dem Debitorenkonto vorhandenen Gutschrift die Verzugszinsen zu mindern), so können Sie den dabei zu verwendenden Zinssatz analog zum Verzugszinssatz hinterlegen.

Hinweis:        Verzugs-/Guthabenzinsen werden nur auf der Mahnung gedruckt, nicht gebucht.