Im Bereich "Sonstige Einstellungen" können folgende Einstellungen getroffen werden:
• Minimaler Mahnbetrag:
Eine Mahnung für ein Konto wird nur dann
ausgedruckt, wenn die Summe aus mahnbaren OPs und druckbaren OPs (z.B. wenn
gleichzeitig Rechnungen und Gutschriften auf der Mahnung ausgewiesen werden)
mindestens den hier angegebenen Betrag ergibt. Ist hier kein Wert angegeben,
dann muss die Summe der auf der Mahnung ausgewiesenen OPs größer Null sein.
• Maximale Mahnstufe
Wird ein OP gemahnt, so wird seine Mahnstufe
maximal bis zur angegebenen Mahnstufe erhöht. Bei einem OP, der die maximale
Mahnstufe erreicht hat, wird die Mahnstufe nicht weiter erhöht, er gilt auch
nicht mehr als mahnbar (ist jedoch optional druckbar).
Der Hintergrund
hierfür ist, dass für einen OP, der z.B. dreimal erfolglos gemahnt wurde,
weitere Schritte wie z.B. gerichtliches Mahnverfahren, eingeleitet werden müssen
und er deshalb im normalen Mahnwesen nicht mehr zu berücksichtigen ist.
• Erste Mahnfrist in Tagen
In diesem Eingabefeld kann die Frist zwischen
Fälligkeit des Postens und erster Mahnung festgelegt werden. Ein OP wird so
viele Tage nach seiner Fälligkeit zur ersten Mahnung vorgeschlagen, wie in
dieser Einstellung hinterlegt ist.
Bei einer ersten Mahnfrist von z.B. 5
Tagen wird werden OPs 5 Tage nach Fälligkeit zum ersten Mal zur Mahnung
vorgeschlagen. Wird als erste Mahnfrist 0 eingegeben, so ist der OP nach Ablauf
des Nettodatums sofort mahnbar.
• Weitere Mahnfrist in Tagen
Diese Einstellung legt den weiteren
Mahnrhythmus nach der ersten Mahnung fest. Ist als weitere Mahnfrist z.B. 10
Tage angegeben, so wird ein OP 10 Tage nach der ersten Mahnung für die nächste
Mahnung vorgeschlagen.