SEPA-Überweisungen

SEPA-Überweisungen können an inländische und dem SEPA-Zahlungsraum angehörige ausländische Bankverbindungen durchgeführt werden. Als Währung ist ausschließlich Euro möglich.

Um Überweisungen im SEPA-Format vorzunehmen sind folgende Einstellungen und Voraussetzungen notwendig:

      Es muss eine Zuordnung zwischen den in syska ProFI verwendeten Länderkürzeln und den zugehörigen ISO-Codes erfolgt sein.
Die Zuordnung erfolgt im OPos-Modul im Menüband "Stammdaten", dort unter "Verwalten > ISO-Zuordnung: Land". Wählen Sie in der entsprechenden Tabelle jeweils das von Ihnen verwendete Kürzel sowie das zugehörige ISO-Kürzel aus.
Falls Sie Länder angelegt haben, zu denen noch kein ISO-Kürzel vorhanden ist, dann können Sie diese über das DB-Installationsprogramm im Menüband "Sonstiges", dort unter "Verwalten > ISO-Kürzel" einpflegen. Erfassen Sie dabei die Landesnummer und weiteren Daten entsprechend des Länderverzeichnisses für Aussenwirtschaftsstatistiken der BRD (vgl. https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/schluesselverzeichnisse, Link zuletzt geprüft am 07.01.2021).

      Bei der eigenen Bank müssen in der OPos-Bankenverwaltung als Landkennung "DE" für Deutschland oder "AT" für Österreich sowie IBAN, optional ergänzt durch den BIC, hinterlegt sein (Menüband "Stammdaten", dort unter "Verwalten > Bankverbindungen").

      Die Bankverbindung der Empfänger muss ebenfalls mit IBAN, optional ergänzt durch den BIC, im Personenkontenstamm hinterlegt sein.

      Als Zahlungsart ist beim Personenkonto (bzw. individuell am OP) die "Überweisung" einzustellen.

SEPA-Überweisungen werden vom Ablauf wie normale Überweisungen behandelt. Um SEPA-Überweisungen zu erstellen, ist als Ausgabeart "Datenträger (SEPA-Überweisung)" zu wählen.

Hinweis Geldtransfer-Verordnung: Aufgrund der seit 26.06.2017 gültigen aktuellen Geldtransfer-Verordnung können Auslandszahlungen in ein Land außerhalb der EU nur noch mit zusätzlichen Adressdaten ausgeführt werden: bei Lastschriften wird die Adresse des Personenkontos benötigt, bei Überweisungen die Adresse des Mandanten. Sind diese Angaben in den Stammdaten des Mandanten bzw. der betreffenden Personenkonten nicht vorhanden, so kann die Zahlung nicht ausgeführt werden.
S. a. Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers (…): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R0847&qid=1495639639430&from=DE (Link zuletzt geprüft am 24.06.2020).