SEPA-Überweisungen können an inländische und dem SEPA-Zahlungsraum angehörige ausländische Bankverbindungen durchgeführt werden. Als Währung ist ausschließlich Euro möglich.
Um Überweisungen im SEPA-Format vorzunehmen sind folgende Einstellungen und Voraussetzungen notwendig:
• Es muss eine Zuordnung zwischen den in syska ProFI verwendeten
Länderkürzeln und den zugehörigen ISO-Codes erfolgt sein.
Die Zuordnung
erfolgt im OPos-Modul im Menüband "Stammdaten", dort unter "Verwalten >
ISO-Zuordnung: Land". Wählen Sie in der entsprechenden Tabelle jeweils das von
Ihnen verwendete Kürzel sowie das zugehörige ISO-Kürzel aus.
Falls Sie Länder
angelegt haben, zu denen noch kein ISO-Kürzel vorhanden ist, dann können Sie
diese über das DB-Installationsprogramm im Menüband "Sonstiges", dort unter
"Verwalten > ISO-Kürzel" einpflegen. Erfassen Sie dabei die Landesnummer und
weiteren Daten entsprechend des Länderverzeichnisses für
Aussenwirtschaftsstatistiken der BRD (vgl. https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/aussenwirtschaft/schluesselverzeichnisse,
Link zuletzt geprüft am 07.01.2021).
• Bei der eigenen Bank müssen in der OPos-Bankenverwaltung als Landkennung "DE" für Deutschland oder "AT" für Österreich sowie IBAN, optional ergänzt durch den BIC, hinterlegt sein (Menüband "Stammdaten", dort unter "Verwalten > Bankverbindungen").
• Die Bankverbindung der Empfänger muss ebenfalls mit IBAN, optional ergänzt durch den BIC, im Personenkontenstamm hinterlegt sein.
• Als Zahlungsart ist beim Personenkonto (bzw. individuell am OP) die "Überweisung" einzustellen.
SEPA-Überweisungen werden vom Ablauf wie normale Überweisungen behandelt. Um SEPA-Überweisungen zu erstellen, ist als Ausgabeart "Datenträger (SEPA-Überweisung)" zu wählen.
Hinweis Geldtransfer-Verordnung:
Aufgrund der seit 26.06.2017 gültigen aktuellen
Geldtransfer-Verordnung können Auslandszahlungen in ein Land außerhalb der EU
nur noch mit zusätzlichen Adressdaten ausgeführt werden: bei Lastschriften wird
die Adresse des Personenkontos benötigt, bei Überweisungen die Adresse des
Mandanten. Sind diese Angaben in den Stammdaten des Mandanten bzw. der
betreffenden Personenkonten nicht vorhanden, so kann die Zahlung nicht
ausgeführt werden.
S. a. Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von
Angaben bei Geldtransfers (…): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R0847&qid=1495639639430&from=DE
(Link zuletzt geprüft am 24.06.2020).