Restriktionen im Auslandszahlungsverkehr

Beachten Sie folgende Einschränkungen des Auslandszahlungsverkehrs:

      Der Auslandszahlungsverkehr unterstützt nur Überweisungen an einen Empfänger, Lastschriften oder Abbuchungen sind im DTAZV-Format nicht vorgesehen. Es ist jedoch durchaus möglich, ausgehende Zahlungen auch an Debitoren vorzunehmen (z.B. Auszahlung von Gutschriften).

      Im DTAZV-Verfahren sind Zahlungen in Fremdwährungen nur von Bankkonten zulässig, welche entweder in der gleichen Fremdwährung wie die Zahlung oder in EUR geführt werden. Beispiel: eine Zahlung in HKD kann sowohl von einem EUR-Konto als auch von einem HKD-Konto aus erfolgen, jedoch ist es nicht möglich, eine JPY-Zahlung von einem HKD-Konto aus vorzunehmen.

      Die spezielle Transaktionsart "EUR-Gegenwertszahlung" wird nicht unterstützt.
Hinweis: EUR-Gegenwertszahlungen sind nicht mit Auslandszahlungen, welche an den Empfänger in EUR übermittelt werden, zu verwechseln: solche Zahlungen werden unterstützt!