Beachten Sie folgende Einschränkungen des Auslandszahlungsverkehrs:
• Der Auslandszahlungsverkehr unterstützt nur Überweisungen an einen Empfänger, Lastschriften oder Abbuchungen sind in den AZV-Formaten nicht vorgesehen. Es ist jedoch durchaus möglich, ausgehende Zahlungen auch an Debitoren vorzunehmen (z.B. Auszahlung von Gutschriften).
• Im AZV-Verfahren sind Zahlungen in Fremdwährungen nur von Bankkonten zulässig, welche entweder in der gleichen Fremdwährung wie die Zahlung oder in EUR geführt werden. Beispiel: eine Zahlung in HKD kann sowohl von einem EUR-Konto als auch von einem HKD-Konto aus erfolgen, jedoch ist es nicht möglich, eine JPY-Zahlung von einem HKD-Konto aus vorzunehmen.
• Die spezielle Transaktionsart "EUR-Gegenwertszahlung" des DTAZV-Formats
wird nicht unterstützt.
Hinweis: EUR-Gegenwertszahlungen sind nicht mit
Auslandszahlungen, welche an den Empfänger in EUR übermittelt werden, zu
verwechseln: solche Zahlungen werden unterstützt!