Hier können Sie verschiedene Einstellungen zur Skontoberechnung festlegen.
Im Bereich %-Zeichen im Skontofeld verhält sich... wird eingestellt, wie die Skontoberechnung erfolgt, wenn Sie in Skontobetragsfeldern eine manuelle Eingabe mit Prozentzeichen (z.B. "2%") vornehmen:
• Wie S (vom skontierfähigen Betrag)
Der Skontobetrag wird auf Basis des
skontierfähigen Betrag errechnet.
• Wie R (vom Rechnungsbetrag)
Der Skontobetrag wird auf Basis des
Rechnungsbetrags errechnet.
• Wie Z (vom Zahlungsbetrag)
Der Skontobetrag wird auf Basis des
eingegebenen Zahlungsbetrags errechnet.
• Wie A (vom Ausstand)
Der Skontobetrag wird auf Basis des OP-Ausstands
berechnet.
• Wie P (wie Z, aber ohne Zahlungsbetragänderung)
Der Skontobetrag wird
auf Basis des eingegebenen Zahlungsbetrags errechnet, der Zahlungsbetrag wird
aber nicht um den Skontobetrag reduziert.
Wenn Sie mit skontierfähigen Beträgen arbeiten, können Sie im Bereich Skontobetrag wird standardmäßig ermittelt… festlegen, wie der vom Programm vorgeschlagene Skontobetrag (gemäß den im OP hinterlegten Zahlungsbedingungen) errechnet werden soll:
Hinweis:
Die Skontierfähigkeit eines OPs wird über die Kennung "Skontierfähig" im
Sachkontenstamm der Aufwands- bzw. Erlöskonten gesteuert. Wenn ein OP eingebucht
wird, dann wird pro OP-Teilposten (entsprechend der Skontierfähig-Einstellung in
den Aufwands-/Erlöskonten) hinterlegt, welche Teilbeträge skontierfähig
sind.
Die Standardeinstellung der Aufwands-/Erlöskonten ist immer
skontierfähig.
• Vom skontierfähigen Betrag
Basis der automatischen Skontoberechnung
ist der skontierfähige Betrag des OPs.
Sie können diese Einstellung auch
dann verwenden, wenn Ihre OPs generell voll skontierfähig sind. In diesem Fall
ist der skontierfähige Betrag gleich dem Rechnungsbetrag und die
Skontoberechnung geht vom Rechnungsbetrag aus.
Zusätzlich kann bei dieser
Einstellung die Option "auch dann, wenn skontierfähiger Betrag größer Ausstand"
gesetzt werden. Wenn eingeschaltet, dann wird der vorgeschlagene Skontobetrag
nicht auf den OP-Ausstand verringert, sollte der Skontobetrag größer als der
Ausstand sein. Diese Einstellung ist in der Regel dann sinnvoll, wenn auch
Gutschriften an Debitoren skontierfähig sind, da andernfalls kein automatischer
Skontoabzug erfolgt.
• Vom Ausstand
Basis der automatischen Skontoberechnung ist der
Ausstand des OPs.
Option Spalten für zweite Skontofrist
ausblenden und Spalten für skontierfähige Beträge
ausblenden
Wenn Sie ohne zweite Skontofrist bzw. Unterscheidung
zwischen OP-Betrag und skontierfähigem Betrag arbeiten, dann können Sie über
diese Optionen die entsprechenden Anzeigespalten in den OP-Tabellen ausgeblendet
werden. Dies erleichtert die Übersicht.
Im Bereich %-Angabe des Skontobetrags wird
errechnet erfolgt die Festlegung, auf welche Basis sich ein auf den
OP-Masken angezeigter errechneter Skonto-Prozentsatz bezieht. Diese Angabe ist
eine Information zur Buchung und erfolgt, nachdem eine Skontobetragseingabe
vorgenommen wurde.
Diese Angabe ist nicht mit dem Skontoprozentsatz gemäß
Zahlungsbedingungen zu verwechseln, sondern gibt den tatsächlich vorgenommenen
prozentualen Skontoabzug an.
Die Einstellung "Farbe des skontierfähigen
Betrags" dient dazu, eine vom Rechnungsbetrag abweichende Skontobasis in den
OP-Tabellen des OPos-Moduls farbig hervorzuheben. Um eine Farbe einzustellen,
setzen Sie die Einfügemarke in das Eingabefeld und drücken Sie dann zur Auswahl
die F2-Taste.
Über die Einstellungen Skontowarnungen kann eine Überwachung der Skontoeingabe festgelegt werden.
Wichtig: Sie können die hier getroffenen Einstellungen durch individuelle Einstellungen an den jeweiligen Zahlzielen übersteuern.
• Toleranz-Frist 1 / 2 [Tage]:
Eine hier eingetragene Anzahl von Tagen
wird beim OP-Ausgleich intern zur Skontofrist addiert (die im OP ausgewiesenen
Skontofristen ändern sich nicht!) und führt damit auch nach der Ablauf der
OP-Skontofrist noch zu einen automatischen Vorschlag für den Skontoabzug im
OP-Ausgleich.
Nach Ablauf der Toleranzfrist wird kein Skontoabzug mehr
vorgeschlagen – es sei denn, die Option "Immer Skontoabzug" ist aktiv. In diesem
Fall oder wenn ein Skontoabzug manuell eingetragen wird, wird bei Verlassen des
Skontobetrags-Feldes ein Hinweistext zur abgelaufenen Toleranzfrist
eingeblendet.
Die Eingabe von 0 Toleranztagen ist möglich, falls genau auf
die Skontofristen geprüft werden soll.
• Warngrenze 1 / 2 [%]:
Diese Einstellung entspricht der Einstellung für
Toleranz-Frist 1 /2, überprüft jedoch die Höhe des Skontoabzugs. Wenn eine
Warngrenze hinterlegt ist, erhalten Sie eine Hinweismeldung beim OP-Ausgleich,
falls ein Skontobetrag eingegeben wird, der höher ist als Skontoprozente
zuzüglich Warngrenze.
Die Angabe der Warngrenze erfolgt in Prozent (bezogen
auf den OP-Betrag) und wird intern zur normalen Skontobedingung addiert (die im
OP ausgewiesenen Skontofristen ändern sich nicht!), d.h. eine Warngrenze von 1%
bei einer Skontobedingung von regulär 2% ergibt einen maximalen Skontoabzug von
3%, bevor eine Warnung ausgegeben wird. Die Eingabe einer Warngrenze von 0% ist
möglich, falls genau auf die Skontobedingung geprüft werden soll.