Registerkarte Skonto

Hier können Sie verschiedene Einstellungen zur Skontoberechnung festlegen.

Im Bereich %-Zeichen im Skontofeld verhält sich... wird eingestellt, wie die Skontoberechnung erfolgt, wenn Sie in Skontobetragsfeldern eine manuelle Eingabe mit Prozentzeichen (z.B. "2%") vornehmen:

      Wie S (vom skontierfähigen Betrag)
Der Skontobetrag wird auf Basis des skontierfähigen Betrag errechnet.

      Wie R (vom Rechnungsbetrag)
Der Skontobetrag wird auf Basis des Rechnungsbetrags errechnet.

      Wie Z (vom Zahlungsbetrag)
Der Skontobetrag wird auf Basis des eingegebenen Zahlungsbetrags errechnet.

      Wie A (vom Ausstand)
Der Skontobetrag wird auf Basis des OP-Ausstands berechnet.

      Wie P (wie Z, aber ohne Zahlungsbetragänderung)
Der Skontobetrag wird auf Basis des eingegebenen Zahlungsbetrags errechnet, der Zahlungsbetrag wird aber nicht um den Skontobetrag reduziert.

Wenn Sie mit skontierfähigen Beträgen arbeiten, können Sie im Bereich Skontobetrag wird standardmäßig ermittelt… festlegen, wie der vom Programm vorgeschlagene Skontobetrag (gemäß den im OP hinterlegten Zahlungsbedingungen) errechnet werden soll:

Hinweis:        Die Skontierfähigkeit eines OPs wird über die Kennung "Skontierfähig" im Sachkontenstamm der Aufwands- bzw. Erlöskonten gesteuert. Wenn ein OP eingebucht wird, dann wird pro OP-Teilposten (entsprechend der Skontierfähig-Einstellung in den Aufwands-/Erlöskonten) hinterlegt, welche Teilbeträge skontierfähig sind.
Die Standardeinstellung der Aufwands-/Erlöskonten ist immer skontierfähig.

      Vom skontierfähigen Betrag
Basis der automatischen Skontoberechnung ist der skontierfähige Betrag des OPs.
Sie können diese Einstellung auch dann verwenden, wenn Ihre OPs generell voll skontierfähig sind. In diesem Fall ist der skontierfähige Betrag gleich dem Rechnungsbetrag und die Skontoberechnung geht vom Rechnungsbetrag aus.
Zusätzlich kann bei dieser Einstellung die Option "auch dann, wenn skontierfähiger Betrag größer Ausstand" gesetzt werden. Wenn eingeschaltet, dann wird der vorgeschlagene Skontobetrag nicht auf den OP-Ausstand verringert, sollte der Skontobetrag größer als der Ausstand sein. Diese Einstellung ist in der Regel dann sinnvoll, wenn auch Gutschriften an Debitoren skontierfähig sind, da andernfalls kein automatischer Skontoabzug erfolgt.

      Vom Ausstand
Basis der automatischen Skontoberechnung ist der Ausstand des OPs.

Option Spalten für zweite Skontofrist ausblenden und Spalten für skontierfähige Beträge ausblenden
Wenn Sie ohne zweite Skontofrist bzw. Unterscheidung zwischen OP-Betrag und skontierfähigem Betrag arbeiten, dann können Sie über diese Optionen die entsprechenden Anzeigespalten in den OP-Tabellen ausgeblendet werden. Dies erleichtert die Übersicht.

 

Im Bereich %-Angabe des Skontobetrags wird errechnet erfolgt die Festlegung, auf welche Basis sich ein auf den OP-Masken angezeigter errechneter Skonto-Prozentsatz bezieht. Diese Angabe ist eine Information zur Buchung und erfolgt, nachdem eine Skontobetragseingabe vorgenommen wurde.
Diese Angabe ist nicht mit dem Skontoprozentsatz gemäß Zahlungsbedingungen zu verwechseln, sondern gibt den tatsächlich vorgenommenen prozentualen Skontoabzug an.
Die Einstellung "Farbe des skontierfähigen Betrags" dient dazu, eine vom Rechnungsbetrag abweichende Skontobasis in den OP-Tabellen des OPos-Moduls farbig hervorzuheben. Um eine Farbe einzustellen, setzen Sie die Einfügemarke in das Eingabefeld und drücken Sie dann zur Auswahl die F2-Taste.

 

Über die Einstellungen Skontowarnungen kann eine Überwachung der Skontoeingabe festgelegt werden.

Wichtig:         Sie können die hier getroffenen Einstellungen durch individuelle Einstellungen an den jeweiligen Zahlzielen übersteuern.

      Toleranz-Frist 1 / 2 [Tage]:
Eine hier eingetragene Anzahl von Tagen wird beim OP-Ausgleich intern zur Skontofrist addiert (die im OP ausgewiesenen Skontofristen ändern sich nicht!) und führt damit auch nach der Ablauf der OP-Skontofrist noch zu einen automatischen Vorschlag für den Skontoabzug im OP-Ausgleich.
Nach Ablauf der Toleranzfrist wird kein Skontoabzug mehr vorgeschlagen – es sei denn, die Option "Immer Skontoabzug" ist aktiv. In diesem Fall oder wenn ein Skontoabzug manuell eingetragen wird, wird bei Verlassen des Skontobetrags-Feldes ein Hinweistext zur abgelaufenen Toleranzfrist eingeblendet.
Die Eingabe von 0 Toleranztagen ist möglich, falls genau auf die Skontofristen geprüft werden soll.

      Warngrenze 1 / 2 [%]:
Diese Einstellung entspricht der Einstellung für Toleranz-Frist 1 /2, überprüft jedoch die Höhe des Skontoabzugs. Wenn eine Warngrenze hinterlegt ist, erhalten Sie eine Hinweismeldung beim OP-Ausgleich, falls ein Skontobetrag eingegeben wird, der höher ist als Skontoprozente zuzüglich Warngrenze.
Die Angabe der Warngrenze erfolgt in Prozent (bezogen auf den OP-Betrag) und wird intern zur normalen Skontobedingung addiert (die im OP ausgewiesenen Skontofristen ändern sich nicht!), d.h. eine Warngrenze von 1% bei einer Skontobedingung von regulär 2% ergibt einen maximalen Skontoabzug von 3%, bevor eine Warnung ausgegeben wird. Die Eingabe einer Warngrenze von 0% ist möglich, falls genau auf die Skontobedingung geprüft werden soll.