• Entscheidendes Kriterium, ob ein OP als ausgeglichen gilt ist der
OP-Ausstand in OP-Währung.
Ergibt sich durch die Zahlung ein
Fremdwährungsausstand von 0,00, so ist der OP vollständig ausgeglichen. Bei
bestimmten Kurs-Konstellationen kann es vorkommen, dass bei einer OP-Teilzahlung
der Eigenwährungsausstand des OPs Null wird. Solange der OP jedoch noch einen
Fremdwährungs-OP-Ausstand besitzt ist dieser nicht ausgeglichen, d.h. der OP
bleibt weiterhin bestehen bis er durch eine weitere Teilzahlung ausgeglichen
wird.
• Falls der OP mit Skonto/Rest ausgeglichen wird, geben Sie die Skonto-/Restbeträge in Fremdwährung in den entsprechenden Eingabefeldern ein. Der jeweilige Eigenwährungsbetrag wird automatisch aus dem Kurs errechnet, der sich durch die Angabe der Zahlungsbeträge in Buchungs- und OP-Währung ergibt.
• Das Beispiel beschreibt den Fall, dass nur ein einzelner OP ausgeglichen wird. Die Zahlung kann natürlich auch wie bei einem OP-Ausgleich in gleicher Währung auf mehrere OPs verteilt werden.
• Eventuelle nicht zuordenbare Teilbeträge können über die Funktion "Rest als Anzahlung" wie gewohnt behandelt werden.
• Der OP-Ausgleich kann wie beschrieben auch in einer zweiten Fremdwährung (z.B. USD-OP wird in JPY ausgeglichen) durchgeführt werden. Hier ist dann als Buchungswährung JPY statt EUR zu verwenden, die Vorgehensweise ist ansonsten identisch.