Fax-Mahnungen einsehen

Analog zu E-Mail-Mahnungen können auch Fax-Mahnungen, die über die Ausgabeart PDF-Datei (Faxversand) erstellt wurden, vor dem Versand durch die Fax-Software eingesehen werden. Nutzen Sie hierfür bitte den Button "Einsehen" im Dialog "Mahnungen". Die Einsicht der PDF-Dateien ist möglich bis zur Freigabe des Mahnlaufs, danach nicht mehr.

Der Versand der Fax-Mahnungen muss nach wie vor über die Fax-Software erfolgen.