Bei Debitoren, die per Fax gemahnt werden sollen, müssen in der Debitorenstammkarte folgende Einstellungen getroffen sein:
•Option "mahnen" muss gesetzt sein, damit die OPs des Debitors überhaupt als mahnbar angelegt werden.
• Eine Mahnsprache (falls sprachabhängig gemahnt werden soll) bzw. die Standard-Sprache muss hinterlegt sein.
• eine Fax-Nummer muss im Feld "Telefax" der Registerkarte "Kontaktdaten und Zusatzfelder" hinterlegt sein. Die Schreibweise bezüglich der Länderkennung, Vorwahl etc. muss den Anforderungen der Fax-Software gerecht werden.
Diese Voraussetzungen gelten auch für Einmal-Debitoren, nur werden diese Einstellungen in der Adresskarte des Einmal-OPs hinterlegt.