Bei Debitoren, die per E-Mail gemahnt werden sollen, müssen in der Debitorenstammkarte folgende Einstellungen getroffen sein:
•Option "mahnen" muss gesetzt sein, damit die OPs des Debitors überhaupt als mahnbar angelegt werden.
• Eine Mahnsprache (falls sprachabhängig gemahnt werden soll) bzw. die Standard-Sprache muss hinterlegt sein.
• eine E-Mail-Adresse muss in einem der E-Mail-Felder der Registerkarte "Kontaktdaten und Zusatzfelder" hinterlegt sein
• In der Auswahlliste "Briefadr." Muss eine der
E-Mail-Optionen hinterlegt sein (z.B. "E-Mail, Standardadresse" oder "E-Mail2,
Standardadresse"). Diese Einstellung steuert, welche E-Mail-Adresse aus der
Registerkarte "Kontaktdaten und Zusatzfelder" des Debitors für den
E-Mail-Versand verwendet wird.
Weitere Informationen zu dieser Einstellung
finden Sie im Handbuch zum Fibu-Modul im Kapitel "Debitoren-/Kreditorenkonten
anlegen".
Diese Voraussetzungen gelten auch für Einmal-Debitoren, nur werden diese Einstellungen in der Adresskarte des Einmal-OPs hinterlegt.