Bereich Fristen

Im Bereich "Fristen" kann eine Einschränkung auf Skonto- und Nettofristen sowie weitere Skontoeinstellungen vorgenommen werden:

Netto / bis
OPs, deren Nettofrist dem angegebenen Datum entspricht, werden im Zahlungsvorschlag berücksichtigt.

Skonto / bis
OPs, deren Skontofrist dem angegebenen Datum entspricht, werden im Zahlungsvorschlag berücksichtigt.

Wird nur eine der beiden Fristen angegeben, dann erfolgt die Einschränkung nur auf den angegebenen Wert.

Falls sowohl eine Netto- als auch eine Skontofrist angegeben wurde dann wird die Verknüpfung der Netto- und Skontofrist über die Auswahlliste unter den Eingabefeldern für die Skontofrist gesteuert:

      Nettofrist ODER Skontofrist:
Damit ein OP vorgeschlagen wird muss entweder die Skontofrist kleiner bzw. gleich dem angegebenen Datum oder die Nettofrist kleiner bzw. gleich dem angegebenen Datum sein. D.h. Sie bekommen diejenigen OPs vorgeschlagen, die entweder das Skontofrist- oder das Nettofristkriterium erfüllen. Dies ist die Standardeinstellung.

      Nettofrist UND Skontofrist:
Damit ein OP vorgeschlagen wird, müssen sowohl das Skontofrist- als auch das Nettofristkriterium erfüllt sein.

Hinweis:        Eine Einschränkungen auf Skontofristen erfolgt ausschließlich gemäß den im OP hinterlegten Skontodaten. Enthält ein OP kein Skontodatum, dann wird er bei dieser Einschränkung nicht berücksichtigt, unabhängig davon, ob er einen Skontoprozentsatz hinterlegt hat.

Im Feld Skontotoleranztage können Sie die Anzahl Tage eingeben, bis zu der trotz Überschreitung des Skontodatums noch automatisch ein Skontoabzug vorgenommen werden soll (vorausgesetzt, dass das beim OP hinterlegte Zahlungsziel auch eine Skontobedingung enthält). Wird z.B. "5 Tage" eingetragen, dann erfolgt ein Skontoabzug noch bis zu fünf Tage nach Erreichen des normalen Skontodatums hinaus.

Hinweis:        Die Skontotoleranztage haben keine Auswirkung auf die Einschränkung des Zahlungsvorschlags anhand einer Skontofristeinschränkung. Die Skontotoleranz bewirkt nur, dass bei der Ermittlung der Zahlbeträge auch noch Skontoabzug nach Ablauf der Skontofrist vorgenommen wird.