• Wählen Sie in der Auswahlliste Steuerart die Steuerart aus, zu der Sie einen Steuersatz anlegen wollen. Wenn bereits Steuersätze zu dieser Steuerart bestehen, so werden Ihnen diese in der Tabelle nach der Auswahl angezeigt.
• Klicken Sie auf die Schaltfläche Neu. Es wird eine neue Zeile in die Tabelle eingefügt und die Einfügemarke springt ins Feld gültig ab.
• In das Feld gültig
ab geben Sie ein, ab welchem Zeitpunkt der neue Steuersatz gültig
sein soll. Das Gültigkeitsdatum kann in der Zukunft liegen. Bei Buchungen ab
diesem Datum wird dann der neue Steuersatz verwendet, bei Buchungen vor diesem
Datum der alte.
Die
Zuordnung des gültigen Steuersatzes erfolgt anhand des Belegdatums, auch beim
periodenbestimmten Buchen!
• In das folgende Feld tragen Sie ein, welchen Prozentsatz der neue Steuersatz haben soll, z.B. "19". Dieser Wert kann im Falle von steuerfreien Steuersätzen durchaus auch Null sein.
• Als nächstes wählen Sie in der Auswahlliste Steuerkonto das Konto aus,
auf das die Steuer gebucht werden soll. Es werden Ihnen hier nur jene Konten zur
Verfügung gestellt, die in der Sachkontenkarte mit der Kennung Steuerkonto gekennzeichnet
worden sind.
Wenn Sie einen Steuersatz für eine Steuerart mit
Vor-Umsatzsteuer-Umbuchung (z.B. EG-Erwerbssteuersatz) anlegen, so tragen Sie
hier das zu verwendende Vorsteuerkonto hier ein.
Hinweis: Falls Sie einen Steuersatz mit 0% angelegt haben, müssen Sie trotzdem ein Steuerkonto angeben (auch wenn dieses eigentlich nicht bebucht wird).
• In der Auswahlliste Skontokonto wählen Sie anschließend ein Skontokonto aus. Dieses Konto muss in der Sachkontenkarte mit der Kennung Skontokonto gekennzeichnet werden.
• Falls es sich bei der Steuerart um eine Steuerart mit Vor-Umsatzsteuer-Umbuchung handelt (die Option "VSt-USt-Buchung" ist markiert), springt die Einfügemarke in die Auswahlliste EG-Gegenkonto. Hier müssen Sie jetzt das Umsatzsteuerkonto auswählen, auf das die Gegenbuchung für die EG-Erwerbssteuer durchgeführt werden soll. Dieses Konto muss in der Sachkontenkarte die Kennung "Steuerkonto" gekennzeichnet sein.
• Wenn Sie einen Steuersatz für Anzahlungsbuchungen mit Ist-Versteuerung
anlegen:
Stellen Sie im Feld Steuerkonto (noch nicht
fällig) das Steuerkonto ein, auf das noch nicht fällige Steuer
gebucht werden soll (dieses Konto muss in der Sachkontenkarte als "Steuerkonto
(nicht fällig)" gekennzeichnet sein).
Ebenso ist im Feld Skontokonto (noch nicht fällig)
ein Skontokonto für diesen Steuersatz anzugeben.
Bei einem
Anzahlungssteuersatz mit VSt-USt-Umbuchung sind zusätzlich noch die jeweiligen
"nicht fällig" EG-Gegenkonten einzustellen.
• Im Feld UStVA-Kz kann
(sofern die Ermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung über die Steuersätze
eingestellt ist) eine vom Sachkonto abweichende
Umsatzsteuervoranmeldungskennziffer hinterlegt werden.
Für Mandanten mit Landeseinstellung
Schweiz gilt: im Feld UStVA-Kz muss zusätzlich eine
vom Sachkonto abweichende Umsatzsteuervoranmeldungskennziffer hinterlegt werden.
Die Priorität liegt hierbei immer bei der dem Steuersatz hinterlegten
Kennziffer.
Beispiel: Das Konto 3000 Erlöse wurde mit dem Regelsatz für
Lieferungen und Dienstleistungen und der Doppelkennziffer 1071 angelegt. Soweit
im Steuersatz nichts Abweichendes angegeben wurde, findet der Ausweis in der
Umsatzsteuervoranmeldung unter den Kennziffern 10 und 71 statt. Wird im
Steuersatz nun die Doppelkennziffer 1070 hinterlegt, so werden die Einstellungen
des Sachkontos übersteuert und die entsprechenden Werte unter den Kennziffern 10
und 70 ausgegeben.
• Falls beim Steuersatz nur ein Teil der Steuer abzugsfähig ist, dann kann hier der jeweilige abzugsfähige Prozentsatz hinterlegt werden. Wird beispielsweise "50%" angegeben, dann wird nur die Hälfte des Gesamtsteuerbetrags als Steuerbuchung gebucht.
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