Skontoabzüge für Anlagenzugänge mindern die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Anlagegüter. Daher gilt: werden Eingangsrechnungen auf ANBU-relevante Sachkonten gebucht und der dazugehörige Kreditoren-OP später mit Skontoabzug ausgeglichen, dann wird der Skontoabzug dem Anlagenkonto zugeschlagen und nicht dem Skontokonto gem. Steuersatz.
Als ANBU-relevante Sachkonten gelten hierbei Konten mit der Kennung "Anlagenkonto", "Anlagen im Bau" und "Anlagenkonto (Finanzanlagen)".
Dabei ist es unerheblich, ob das Modul Anlagenbuchhaltung lizenziert und für den Mandanten freigeschaltet ist oder nicht.