Rückwirkende Auflösung

Manchmal ist es erforderlich, die Auflösung zeitlich vor der Einstellung in die Abgrenzung beginnen zu lassen, also rückwirkend. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn eine Rechnung sich auf das gesamte Kalenderjahr 2022 bezieht, sie jedoch erst im März erstellt bzw. gebucht wird und für die GuV / BWA auf alle Kalendermonate verteilt werden soll.

Solche Fälle können ebenfalls mit dem Abgrenzungs-Automatismus abgebildet werden.

Voraussetzung:

      das Sachkonto der Rechnungsbuchung enthält keine Abgrenzungs-Konfiguration oder eine Konfiguration mit einem Modus für "…, Einstellungen beim Buchen änderbar".

Ablauf für die Erfassung:

1.  öffnen Sie in der FIBU-Buchungsmaske (oder für eine nachträgliche Abgrenzung im Buchungen-suchen-Dialog) mit dem Symbol  Abgrenzungseinstellungen die aktuell gültige Abgrenzungs-Konfiguration.

2.  Wählen Sie für den Beginn der Auflösung den Eintrag "frei einstellbar" und setzen das Datum auf den gewünschten Termin. Dieser darf auch vor der Buchungsperiode / vor dem Belegdatum der abzugrenzenden Buchung liegen – für das o.g. Beispiel der 01.01.2022.        
Ein Bild, das Text enthält.Automatisch generierte Beschreibung      
In die Periode der Ursprungsbuchung werden folgende Buchungen erzeugt:

Die Ursprungsbuchung

Die Einstellung in die Abgrenzung

Die Auflösung für den Einstellungsmonat.

3.  Beachten Sie die Option zur "Aufholung", diese wirkt bei rückwirkender Auflösung wie folgt:

Bei aktivierter Option wird zusätzlich eine Aufholungsbuchung summarisch für alle Monate ab Auflösungsbeginn in die Periode der Ursprungsbuchung erzeugt – für das o.g. Beispiel also summiert für 2 Monate (Januar und Februar) in die Periode März 2022.

Bei deaktiver Option werden für jeden Monat ab Auflösungsbeginn separate Auflösungsbuchungen erzeugt, so dass ein Teil der Gesamt-Auflösung schon vor der Einstellungsperiode stattfindet.        
Ist die Erzeugung dieser Buchungen nicht möglich, weil ein Teil des rückwirkenden Auflösungszeitraums bereits gesperrt oder abgeschlossen ist, wird die Abgrenzung des Belegs mit einer entsprechenden Meldung abgelehnt.

Tipp:    Die rückwirkende Auflösung kann auch verwendet werden, wenn der Aufwand komplett in einen vorhergehenden Monat verschoben werden soll, z.B. weil der Leistungsmonat vor dem Rechnungsmonat liegt und Aufwand und Vorsteuer in unterschiedliche Perioden fließen sollen.
Tragen Sie hierfür bei "Anzahl Auflösungen" eine 1 ein, so dass die Auflösung vollständig mit einer einzigen Buchung zum "frei eingestellten" Auflösungsbeginn durchgeführt wird.