Geschäftsvorfälle nach § 13b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4, bei denen der Leistungsempfänger zugleich Steuerschuldner ist, jedoch gemäß UStG Vorsteuer geltend gemacht werden darf, bedingen einer Umbuchung der Vorsteuer an Umsatzsteuer. Damit diese Umbuchung in der ProFI FIBU automatisch durchgeführt werden kann und das UStVA-Formular die richtigen Werte erhält, sind in der Steuerverwaltung und den betreffenden Sachkonten folgende Einstellungen vorzunehmen bzw. zu prüfen, ob diese richtig vorhanden sind:
Hinweis: Die folgenden Beispiel-Einstellungen beziehen sich auf Geschäftsvorfälle die dem Regelsteuersatz unterliegen. Die Kontonummern sind auf Grundlage des SKR03 frei gewählt. Weiterhin kann das Beispiel sinngemäß auch auf die Fälle angewandt werden, die in der UStVA unter anderen Kennziffern desselben Abschnitts zu melden sind (z.B. 52/53, 73/74).
Steuerverwaltung:
• Eine Steuerklasse mit der Bezeichnung "Vorsteuer §13b UStG".
• Eine Steuerart mit der Bezeichnung "Vorsteuer §13b Regelsatz" die auf die oben genannte Steuerklasse referenziert. Hier muss die Option "VSt-USt-Buchung" aktiviert sein.
Sachkonteneinstellungen:
a. Ein Steuerkonto für die Verbuchung der Regel-Vorsteuer. Z. B. mit der Nummer "1577", der Bezeichnung "Regel Vorsteuer §13b UStG", der Kennung "Steuerkonto" und der UStVA-Kz "85".
b. Ein Skontokonto für die Verbuchung der erhaltenen Skonti. Z. B. mit der Nummer "3706", der Bezeichnung "Erh. Skonti §13b UStG", der Kennung "Skontokonto", der Steuerart "Vorsteuer §13b Regelsatz" und UStVA-Kz "84".
c. Ein Umsatzsteuer-Gegenkonto zu dem unter 1. angelegten Steuerkonto. Z. B. mit der Nummer "1787", der Bezeichnung "Regel Umsatzsteuer §13b UStG", der Kennung "Steuerkonto" und der UStVA-Kz "0".
d. Ein Steuersatz zu der entsprechenden Steuerart. Gültig ab 01.01.2007 Steuersatz 19%, Steuerkonto 1577, Skontokonto 3706 und VSt-USt-Gegenkonto 1787.
e. Ein Aufwandskonto. Z. B. mit der Nummer "3120", der Bezeichnung "Bauleistungen gem. 13b UStG", der Steuerart "Vorsteuer §13b Regelsatz" und der UStVA-Kz "84".
Hinweis: Wiederholen Sie die Schritte 1-4 (mit zusätzlichen Konten), falls weitere Steuersätze angelegt werden sollen.
Buchungsbeispiel:
Wir erhalten von einem Fliesenleger aus Deutschland eine Rechnung gem. §13b UStG über EUR 1000,- (netto).
Buchungssatz:
3120 Bauleistungen § 13b UStG an Kreditor mit EUR 1000,-.
Wenn alles richtig eingestellt wurde, dann wird im Buchungsjournal zusätzlich zur oben genannten Hauptbuchung eine Umbuchung des Steuerbetrages von 190,- € ausgewiesen (Vorsteuer "1577" an Umsatzsteuer "1787").
Weiterhin wird in der UStVA unter Kennziffer 84 der Betrag von 1000,- € und rechts davon unter Kennziffer 85 der anteilige Steuerbetrag von 190,- € ausgewiesen. Dieser Steuerbetrag wird innerhalb des Formulars automatisch auch unter Kennziffer 67 eingestellt. Dadurch neutralisieren sich die ausgewiesenen Steuerbeträge und es wird letztendlich keine Steuer fällig.
Hinweis: In diesem Buchungsbeispiel ist die Vorsteuer voll abzugsfähig. Für Fälle, in denen die Vorsteuer nur teilweise abzugsfähig oder komplett nicht abzugsfähig ist, beachten Sie bitte den Abschnitt Anteiliger Vorsteuerabzug bei §13b-Aufwand, EG- und Inlands-Erwerb.