Buchungsindividuelle UStID

Bei Bedarf kann hier bei Buchungen gegen ein Debitorenkonto auch eine buchungsindividuelle UStID eingetragen werden für Sonderfälle von innergemeinschaftlichen Lieferungen (z.B. Reihengeschäfte mit Warenlieferung an ausländische Empfänger mit eigener UStID). Diese UStID wird an der Buchung (auch bei Zahlung eines solchen OPs mit Skonto) mitgeführt und in der Zusammenfassenden Meldung berücksichtigt. Pro Buchung kann genau eine individuelle UStID geführt werden.

Vorgehensweise:

      Im OP-Daten-Dialog ist das Feld „UStID für Buchung“ zugänglich, sofern das Debitorenkonto im Debitorenstamm eine UStID hinterlegt hat.
Geben Sie die buchungsindividuelle UStID ein und übernehmen Sie die Angaben mit OK, schließen Sie dann die Buchung wie gewohnt ab.

Wichtig:         wenn während der Buchungserfassung oder nachträglich (Stapelbuchung) das Debitorenkonto geändert wird, so wird die buchungsindividuelle UStID entfernt! Erfassen Sie die buchungsindividuelle UStID ggf. erneut.

Bei einer späteren Zahlung des OPs mit Skonto wird die buchungsindividuelle UStID auch in die Skontokorrekturbuchung übernommen.

 

Optional kann auch allen Debitoren-Buchungen mit OP-Erzeugung automatisch die UStID des Debitoren mitgegeben werden. So wird in jedem Zeitraum ein korrekter Ausweis in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) erreicht, auch wenn die UStID im Debitorenstamm im Zeitraum zwischen Buchung und Erstellung der ZM geändert wurde.
Um dies zu nutzen, hinterlegen Sie den folgenden Sonderparameter im Installationsmodul (<syska-ProFI-Installationsverzeichnis>\Db_inst.exe) unter "Installation > Einstellungen und Werte":

          Neuer Parameter      =       FI-UStIDanBuchung
          Neuer Wert              =       1

Durch die Freischaltung des Sonderparameters werden vorhandene Buchungen nicht beeinflusst. Bei danach erzeugten Debitoren-Buchungen mit OP-Erzeugung (manuell mit oder ohne Stapel erfasste sowie importierte bzw. übergebene Buchungen aus Vorsystemen) wird die Debitoren-UStID mit der Buchung gespeichert, sofern die Buchung nicht schon eine Angabe zur UStID enthält und die im Debitor hinterlegte UStID-Nr. aus mindestens 4 Zeichen besteht.

 

In der Zusammenfassenden Meldung (bzw. der ZM-Verprobung) erfolgt der Ausweis wie folgt (sofern die Buchung auf Erlöskonten mit für ZM relevanter Umsatzsteuerkennziffer erfolgt ist):

      buchungsindividuelle UStID-Nr.,        
sofern die UStID-Nr. bei der Erfassung der Buchung (bzw. Übergabe aus Vorsystem) explizit mitgegeben wurde

      UStID-Nr. des Debitors zum Zeitpunkt der Verbuchung,        
- nur mit eingeschaltetem Sonderparameter -
sofern bei der Erfassung/Übergabe der Buchung keine UStID-Nr. angegeben wurde

      UStID-Nr. des Debitors zum Zeitpunkt der Datenermittlung für die ZM
für alle Buchungen ohne Angabe zur UStID-Nr.     
Dies ist relevant für Auswertungszeiträume mit Belegen, die vor Aktivierung des Sonderpara-meters gebucht wurden.

Hinweise:

Für OPs, welche aus Buchungen mit hinterlegter UStID bestehen Einschränkungen bei der OP-Verrechnung. Z.B. können keine OPs mit unterschiedlichen UStIDs miteinander verrechnet werden, da ansonsten eine Rückrechnung bei Skontobuchungen nicht mehr möglich ist.

Zur Kontrolle der buchungsindividuellen UStID kann im Stapeldruck, im Buchungsjournal sowie im Kontenblatt optionale eine Reportspalte eingeblendet werden.

Auch bei Buchungen, die über Schnittstellen importiert werden (Flexibler Import, OFCK-Schnittstelle) kann eine buchungsindividuelle UStID angegeben werden.

Eine Änderung der UStID ist in einer saldenwirksamen Buchung nicht möglich! Buchungen, denen eine fehlerhafte UStID-Nr. hinterlegt ist, müssen zur Korrektur der UStID-Nr. storniert und neu erfasst werden. Dies gilt sowohl für buchungsindividuelle UStID-Nr. als auch bei Verwendung des Sonderparameters.