Beispielfall mit nicht abzugsfähiger Vorsteuer

In dem oben dargestellten Buchungsbeispiel ist die Vorsteuer voll abzugsfähig. Für Fälle, in denen die Vorsteuer nur zu einem Teil, oder komplett nicht abzugsfähig ist, kann dies wie folgt gelöst werden:

Steuerverwaltung:

      Eine Steuerklasse mit der Bezeichnung "Vorsteuer Bauleistungen n.a." (n.a. steht für "nicht abzugsfähig").

      Eine Steuerart mit der Bezeichnung "Vorsteuer Bauleistungen Regel n.a." die auf die oben genannte Steuerklasse referenziert. Hier muss die Option "VSt-USt-Buchung" aktiviert sein.

 

Sachkonteneinstellungen:

a.  Ein Steuerkonto für die Verbuchung der Regel-Vorsteuer. Z. B. mit der Nummer "1578", der Bezeichnung  "Regel Vorsteuer Bauleistungen n.a.", der Kennung "Steuerkonto" und der zugehörigen UStVA-Kz für den Steuerbetrag (Deutschland: "85").

b.  Ein Skontokonto für die Verbuchung der erhaltenen Skonti. Z. B. mit der Nummer "3708", der Bezeichnung  "Erh. Skonti Bauleistungen", der Kennung "Skontokonto", der Steuerart "Vorsteuer Bauleistungen Regelsatz n.a." und der zugehörigen UStVA-Kz für die Bemessungsgrundlage (Deutschland: "84").

c.  Ein Umsatzsteuer-Gegenkonto zu dem unter 1. angelegten Steuerkonto. Z. B. mit der Nummer "1785", der Bezeichnung "Regel Umsatzsteuer Bauleistungen", der Kennung "Steuerkonto" und der zugehörigen UStVA-Kz auf Vorsteuerseite (Deutschland: "67").

d.  Ein Steuersatz zu der entsprechenden Steuerart. Steuersatz, Steuerkonto 1578, Skontokonto 3708 und EG-Gegenkonto 1785.
Falls die Steuerermittlung über Steuersätze aktiviert ist, dann ist im Steuersatz zusätzlich die UStVA-Kz. in der Spalte UStPos. einzutragen!

e.  Ein Aufwandskonto. Z. B. mit der Nummer "3121", der Bezeichnung  "Bauleistungen n.a. VSt.", der Steuerart "Vorsteuer Bauleistungen Regelsatz n.a." und der zugeörigen UStVA-Kz der Bemessungsgrundlage (Deutschland: "84").

 

Hinweis:        Wiederholen Sie die Schritte 1-4, falls weitere Sachkonten und Steuersätze angelegt werden sollen.

Buchungsbeispiel:

Wir erhalten von einem Fliesenleger aus Deutschland eine Rechnung gem. §13b UStG über EUR 1000,- (netto, Steuersatz 19%).

Buchungssatz:         

3121 Bauleistungen n.a. VSt. an Kreditor mit EUR 1000,-.

Wenn alles richtig eingestellt wurde, dann wird im Buchungsjournal neben der oben genannten Hauptbuchung eine Umbuchung des Steuerbetrages von 190,- € ausgewiesen (Vorsteuer "1578" an Umsatzsteuer "1785").

Weiterhin wird in der UStVA unter Kennziffer 84 (Beispiel Deutschland) der Betrag von 1000,- € und unter Kennziffer 85 der anteilige Steuerbetrag von 190,- € ausgewiesen. Unter Kennziffer 67 werden 0,- € ausgewiesen, da dem Umsatzsteuer-Gegenkonto die Kennziffer 67 hinterlegt wurde und somit die gebuchte Umsatzsteuer gegengerechnet wird.

Hinweis:        Sollen sowohl Fälle mit abzugsfähiger Vorsteuer als auch Fälle ohne abzugsfähige Vorsteuer abgebildet werden, so sind die Buchungsfälle (wie beschrieben) hinsichtlich der Steuersätze und Konten zu trennen.