Um festzulegen, welche Kostenstellen in Kombination mit welchen Kostenträgern bebucht werden dürfen, rufen Sie den Dialog "Zulässige Kostenstellen/KoTr-Kombinationen" unter "Stammdaten > Zulässige Kombinationen > Kostenstellen / Kostenträger" auf.
Hierüber kann festgelegt werden, dass eine Kostenstelle nur zusammen mit bestimmten Kostenträgern bebucht werden kann. Die Festlegung ist unabhängig von der in der Buchung angesprochenen Kostenart! Sind für eine Kostenstelle oder einen Kostenträger zusätzlich auch Einschränkungen für zulässige Kostenarten definiert, so werden diese bei der Buchungserfassung zusätzlich geprüft, d.h. eine Buchung kann nur erfolgen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind.
Die Angabe von zulässigen KSt-/KoTr-Kombinationen erfolgt zeilenweise in der Verwaltungstabelle. Neben 1:1-Zuordnungen können auch von-bis-Bereiche für Kostenstellen und/oder Kostenträger eingegeben werden.
Hinweise:
Die Funktion steht nur für „echte“ Kostenträger zur Verfügung, die über die
Datenbanktabelle kr_kostentraeger und nicht über externe Tabellen geführt werden
(vgl. konfigurierte Kostenkreise im zentralen Einstellungs-Dialog, dort
unter "Kore > Kostendimensionen"). Sollten mehrere Dimensionen für die
Tabelle kr_kostentraeger vorgesehen sein, greift die 1. Dimension.
Als
Referenzspalte muss die Spalte „c_kotr_refid“ definiert sein.