Durch die Festlegung von zulässigen Kostenarten/Kostenstellen-, Kostenarten/Kostenträger- und Kostenstellen-/Kostenträger-Kombinationen kann sichergestellt werden, dass bestimmte Kostenstellen (bzw. Kostenstellenbereiche und deren zugeordnete Kostenstellen) oder Kostenträger (bzw. Kostenträgerbereiche und deren zugeordnete Kostenträger) nur mit bestimmten Kostenarten bzw. Kostenträgern bebucht werden können.
Die Überprüfung erfolgt bei der Buchungserfassung. Werden keine Einschränkung gemacht, so sind alle Kombinationen bebuchbar.