Wenn für ein Einschränkungskriterium (z. B. "Kostenstelle") nichts eingegeben wird, bedeutet dies "keine Einschränkung".
Soll eine Einschränkung auf einen Wertebereich (z. B. Kostenstelle 1 bis Kostenstelle 5) erfolgen, so müssen Sie diese Werte in den "von" bzw. "bis"-Feldern eintragen.
Um nur auf einen einzelnen Wert (z. B. nur Kostenstelle 1) einzuschränken, so muss der Wert sowohl im "von" als auch im "bis"-Feld eingetragen werden (nach Eingabe des Wertes im "vom"-Feld wird dieser automatisch im "bis"-Feld voreingestellt).
Abhängig vom Report stehen Ihnen an den
Einschränkungsfelder erweiterte
Einschränkungskriterien z.B. für Kostenstellenbereiche statt Kostenstellen
zur Verfügung. Diese werden durch ein -Symbol angezeigt, bei Anklicken des Symbols
öffnet sich ein Kontextmenü, in dem die erweiterte Einschränkung
eingestellt werden kann:
Statt der Standard-Einschränkung nach Kostenstelle von/bis
kann durch Aufruf der erweiterten Einschränkungsmöglichkeiten über das -Symbol auf eine Einschränkung nach
Kostenstellenbereichen umgeschaltet werden. Nach Auswahl eines Eintrags im
Kontextmenü ändert sich die Beschriftung des Eingabefelds entsprechend und die
Einschränkung bezieht sich z.B. auf Kostenstellenbereiche: