Es sollen Gemeinkosten, die auf einer bestimmten Kostenstelle gebucht wurden, auf alle Hauptkostenstellen im Verhältnis der auf den Hauptkostenstellen gebuchten Gesamtkosten der Periode umgelegt werden.
In der abzurechnenden Periode wurden auf der Allgemeinkostenstelle 1000 insgesamt 1000.- EUR gebucht. Diese sollen auf alle Hauptkostenstellen umgelegt werden. Die Verteilung soll in dem Verhältnis erfolgen, wie die gebuchten Kosten auf den Hauptkostenstellen.
Angelegt sind die Hauptkostenstellen 100, 200 und 300 , auf den Hauptkostenstellen wurden in der abzurechnenden Periode 10000.- EUR, 5000.- EUR und 5000.- EUR gebucht. Als Umlagekostenart ist die Kostenart 10 zu verwenden. Legen Sie dazu folgende Umlage an:
Umlage-KoArt |
Abgeb. KSt. |
Umlageart |
Einheit |
10 |
1000 |
Gemeinkosten |
% |
Empf. KSt. |
Menge |
Bezugs-KoArt |
|
Wird ermittelt |
Kein Eintrag |
Kein Eintrag |
|
Empfangende Kostenstellen sind automatisch alle Hauptkostenstellen, die Aufteilung wird aus allen Buchungen der Periode, für die die Umlage erfolgt, ermittelt. Für das o.g. Beispiel ergibt dies folgende Umlagebuchungen (Kostenart, abgebende Kostenstelle, empfangende Kostenstelle, Betrag):
10 1000
100 500.- EUR
10
1000 200 250.-
EUR
10 1000
300 250.- EUR
Die abgebende Kostenstelle wird vollständig entlastet.
Es sollen Gemeinkosten, die auf einer bestimmten Kostenstelle gebucht wurden, auf alle Hauptkostenstellen umgelegt werden. Der Verteilungsschlüssel soll aber nicht aus den Gesamtkosten der Hauptkostenstellen, sondern nur aus einer bestimmten Bezugskostenart (mit denen die Hauptkostenstellen bebucht wurden) berechnet werden.
In der abzurechnenden Periode wurden auf der Allgemeinkostenstelle 2000 insgesamt 6000.- EUR gebucht. Diese sollen auf alle Hauptkostenstellen umgelegt werden, wobei die Verteilung der Bezugskostenart 9999 entsprechen soll.
Angelegt sind die Hauptkostenstellen 100, 200 und 300 , auf den Hauptkostenstellen wurden in der abzurechnenden Periode 30000.- EUR, 20000.- EUR und 10000.- EUR mit der Kostenart 9999 gebucht. Als Umlagekostenart ist die Kostenart 10 zu verwenden. Legen Sie dazu folgende Umlage an:
Umlage-KoArt |
Abgeb. KSt. |
Umlageart |
Einheit |
10 |
2000 |
Gemeinkosten |
% |
Empf. KSt. |
Menge |
Bezugs-KoArt |
|
Wird ermittelt |
Kein Eintrag |
9999 |
|
Empfangende Kostenstellen sind automatisch alle Hauptkostenstellen, die Aufteilung wird aus allen Buchungen der Bezugskostenart der Periode, für die die Umlage erfolgt, ermittelt. Für das o.g. Beispiel ergibt dies folgende Umlagebuchungen (Kostenart, abgebende Kostenstelle, empfangende Kostenstelle, Betrag):
10 2000
100 3000.- EUR
10
2000 200 2000.-
EUR
10 2000
300 1000.- EUR
Die abgebende Kostenstelle wird vollständig entlastet.
Sie arbeiten mit einem Gemeinkostenzuschlag zu den tatsächlich angefallenen Kosten. Es sollen nun alle Hauptkostenstellen mit diesem Gemeinkostenzuschlag belegt werden.
Die Gemeinkosten werden auf der Kostenstelle 1000 gebucht, für die abzurechnende Periode sind dort 16000.- EUR an Kosten gebucht worden. Es sind die Hauptkostenstellen 100, 200 und 300 angelegt, auf diesen wurden in der abzurechnenden Periode 30000.- EUR, 20000.- EUR und 10000.- EUR gebucht. Als Umlagekostenart ist die Kostenart 10 zu verwenden, der Gemeinkostenzuschlag ist 25%. Legen Sie dazu folgende Umlage an:
Umlage-KoArt |
Abgeb. KSt. |
Umlageart |
Einheit |
10 |
1000 |
Gemeinkosten |
% |
Empf. KSt. |
Menge |
Bezugs-KoArt |
|
Wird ermittelt |
25 |
Kein Eintrag |
|
Empfangende Kostenstellen sind automatisch alle Hauptkostenstellen, die Aufteilung wirden aus allen Buchungen der Bezugskostenart der Periode, für die die Umlage erfolgt, ermittelt. Für das o.g. Beispiel ergibt dies folgende Umlagebuchungen (Kostenart, abgebende Kostenstelle, empfangende Kostenstelle, Betrag):
10 1000
100 7500.- EUR (25% von
30000.-)
10 1000
200 5000.- EUR (25% von
20000.-)
10 1000
300 2500.- EUR (25% von
10000.-)
Die abgebende Kostenstelle wird in diesem Fall nicht vollständig entlastet (Summe der Umlagebuchungen = 15000.- EUR, gebucht waren auf der Kostenstelle 1000 16000.- EUR).
Wird bei der Umlage neben dem Prozentsatz zusätzlich eine Bezugskostenart angegeben, dann erfolgt die Berechnung der umzulegenden Beträge auf Basis der mit der Bezugskostenart gebuchten Kosten auf den Hauptkostenstellen. Damit ist es möglich, den Zuschlag nur auf eine bestimmte Kostenart zu beziehen, z. B. Material- oder Lohnkosten.