Hierüber legen Sie die Art der Kostenstelle fest. Ihnen stehen folgende Kostenstellenarten zur Auswahl:
• Allgemeine Kostenstelle
• Hauptkostenstelle
• Hilfskostenstelle
Die Kostenstellenart dient in erster Linie zu Ihrer Information, die Bebuchung von Kostenstellen ist unabhängig von der Kostenstellenart möglich.
Ausnahmen:
• Die Weiterverrechnung von Leistungen von Kostenstellen auf Kostenträger kann nur für Hauptkostenstellen durchgeführt werden.
• Die Umlageart "Gemeinkostenumlage" legt Allgemeine Kostenstellen auf alle Hauptkostenstellen um.